Bebauungsplan IX-101

für das Gelände zwischen
Breitenbachplatz, Südwestkorso, Steinrückweg Kreuznacher Straße
sowie für das Grundstück
Johannisberger Straße 36 / Rüdesheimer Straße 52/56 / Breitenbachplatz 2 / Binger Straße 50
im Bezirk Wilmersdorf

Die Änderungen vom 20.05.1969 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.

  • Bebauungsplan IX-101

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-101 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  3. Im allgemeinen Wohngebiet beträgt die Bebauungstiefe 30 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an. Eine Überschreitung bis zu einer Tiefe von 50 m kann zugelassen werden, wenn städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.