für die Grundstücke
Johann-Georg-Straße 11-12, Kurfürstendamm 142-143 und 146-147, Nestorstraße 6-7 und hinter Kurfürstendamm 142-143 / Johann-Georg-Straße 11-12
im Bezirk Wilmersdorf
Die Änderung vom 11.06.1975 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.
Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 allgemein zulässig.
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.