Bebauungsplan IX-119

für die Grundstücke
Johannisberger Straße 40-40A, Wiesbadener Straße 66-67 und Rüdesheimer Straße 14, 24, 30
im Bezirk Wilmersdorf

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 28.05.1991 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-119

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.7 MB)

  • Bebauungsplan IX-119 Begründung

    PDF-Dokument (1.5 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Das Baugrundstücke sind hinter den Baugrenzen in voller Tiefe überbaubar.
  2. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien sind gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Die Bindungen zum Anpflanzen gelten nicht für Wege, Zufahrten und notwendige Stellplätze für Behinderte.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  4. Die nicht überbaubaren Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen entlang der Grundstücke Johannisberger Straße 41 – 47 sind dicht mit hochwachsenden Sträuchern und Bäumen (Abschirmstreifen) zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu unterhalten.
  5. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuch bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius
L 4 *78 535,47 5 839,10
L 9 *78 626,99 5 937,80 unendlich