Bebauungsplan IX-124

für die Verbreiterung des Kurfürstendammes zwischen Georg-Wilhelm-Straße / Henriettenplatz / Westfälische Straße und Hektorstraße / Joachim-Friedrich-Straße
im Bezirk Wilmersdorf

  • Bebauungsplan IX-124

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-124 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Geltungsbereichsgrenze ist zwischen den Punkten A -B zugleich Baugrenze.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.