Bebauungsplan IX-133

für das Gelände
zwischen Bundesallee, Am Volkspark, Prinzregentenstraße und Durlacher Straße sowie für die Straße am Volkspark zwischen Bundesallee und Prinzregentenstraße
im Bezirk Wilmersdorf

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 23.11.1983 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-133

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.1 MB)

  • Bebauungsplan IX-133 Begründung

    PDF-Dokument (5.3 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  3. Die für die Grundstücke zulässige Geschoßfläche erhöht sich um die Flächen notwendiger Garagen und zugehöriger Nebeneinrichtungen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, bis zu einer Geschoßfläche, die der Geschoßflächenzahl 2,0 entspricht.
  4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die Fläche A ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
  6. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche B darf nur mit flachwurzelnden oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.