Bebauungsplan VII-134

für das Grundstück
Ruhwaldweg 1/3 Ecke Fürstenbrunner Weg 97/103
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans werden durch Festsetzungen des Bebauungsplans VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) und des Bebauungsplans VII-134-1B teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-134

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.9 MB)

  • Bebauungsplan VII-134 Begründung

    PDF-Dokument (118.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Gewerbegebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  4. Die durch den Bebauungsplan Vll-9 vom 15.04.1955 getroffenen Festsetzungen werden innerhalb des Geltungsbereichs durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ersetzt.