Bebauungsplan VII-142

für das Gelände zwischen
Eisenbahn, Schirwindter Allee, Angerburger Allee und Glockenturmstraße
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

Der Bebauungsplan VII-142 ist teilweise geändert durch die Bebauungspläne VII-142-1a , VII-142-1ba und 4-50.

  • Bebauungsplan VII-142

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (10.3 MB)

  • Bebauungsplan VII-142 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im Bereich der Baugrundstücke für den Gemeinbedarf 20 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Kleingaragen, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  5. Die Sichtfläche ist von sichtbehindernden baulichen Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.