Bebauungsplan VII-161

für das Grundstück
Olbersstraße 13/19
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-161

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-161 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten und Stellplätze.
    Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.