Bebauungsplan VII-8

Wilmersdorfer Straße – Niebuhrstraße

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-8

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-8 Begründung

    PDF-Dokument (1.0 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Auf den Grundstücken Wilmersdorfer Straße 107 u. 107a ist die Errichtung von Geschäftsbauten zulässig.
  2. Das Erdgeschoß der Gebäude an der Wilmersdorfer Straße ist so zu gestalten, daß bei Straßenänderung eine Kolonnade in 5,0 m Breite und Mindestens 4,0 m Höhe angelegt werden kann.
  3. Von den rückwärtigen nachgiebigen Baugrenzen und Geschoßzahlen kann im Rahmen der so begrenzten Ausnutzung mit Zustimmung des Senators für Bau- und Wohnungswesen abgewichen werden.
  4. Für das Grundstück Wilmersdorfer Straße 107a ist ein Überfahrtsrecht an der östlichen Grundstücksgrenze über das Grundstück Wilmersdorfer Straße 107 grundbuchlich zu sichern.
  5. Falls der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften. Das Gelände ist Wohngebiet im Sinne des § 8 Ziffer 25 der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 09. November 1929 in der Fassung des 29. Nachtrages vom 06. Oktober 1949.
  6. Die Einteilung der Straßen ist nicht Gegenstand der Festsetzung.