Bebauungsplan VII-7

für das Gelände
zwischen
Kurfürstendamm,
Wielandstraße und Olivaer Platz

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung Bebauungsplan VII-B vom 08.12.1986 beachten.

  • Bebauungsplan VII-7

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Bebauungsplan VII-7 Begründung

    PDF-Dokument (1.0 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Das im Geltungsbereich des Planes liegende Gelände wird zum “Geschäftsgebiet” erklärt. Es dürfen nur Geschäftsbauten (Läden, Büros, Beherbergungsbetriebe, Geschäfte), Kulturbauten aller Art u.ä. errichtet werden; Wohnungen, ebenso gewerbliche Betriebe kleineren Umfanges, die keine Nachteile oder Störungen für die Umgebung herbeiführen, können zugelassen werden.
  2. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt gelten die baurechtlichen Vorschriften.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Für das Vortreten von Bauteilen über zwingende Baulinien und Baugrenzen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 16 bis 22 der Bauordnung für die Stadt Berlin entsprechend.