Bebauungsplan VII-199

für die Grundstücke
Richard-Wagner-Straße 48/58, Otto-Suhr-Allee 75/111 und Krumme Straße 1-6
im Bezirk Charlottenburg

Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 01.08.1983 und 03.03.1989 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan VII-199

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.2 MB)

  • Bebauungsplan VII-199 Begründung

    PDF-Dokument (615.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nach der Verordnung vom 04. Juli 1972 (GVBL S. 1261, 1973 S. 1212) förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
  2. Die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die Baugrundstücke Krumme Straße 4 und 5 sind hinter der Baugrenze in voller Tiefe überbaubar.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.