Bebauungsplan VII-14-1

für die Grundstücke
Bismarckstraße 109, Am Schillertheater 2/6 und Schillerstraße 11
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-14-1

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-14-1 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Kerngebiet sind in den baulichen Anlagen des Grundstückes Am Schillertheater 6 / Schillerstraße 11 oberhalb des 1. Vollgeschosses Wohnungen allgemein zulässig.
  2. Im Bereich der Fläche A B C D E F G A ist die Errichtung einer eingeschossigen Tiefgarage zulässig.
  3. Die Fläche H oberhalb der Fläche für Garagen ist Freizeit- und Bewegungsfläche für Erwachsene mit Kinderspielplatz.
  4. Im Kerngebiet mit der festgesetzten Geschoßfläche 5.800 m² können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu neun Vollgeschossen zugelassen werden, wenn die Geschoßfläche nicht überschritten wird.
  5. Die für das Grundstück Am Schillertheater 6 / Schillerstraße 11 zulässige Geschoßfläche von 5.800 m² erhöht sich um die Fläche notwendiger Garagen und zugehöriger Nebeneinrichtungen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, bis zu einer Geschoßfläche, die der Geschoßflächenzahl 3,2 entspricht.
  6. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche mit Bindungen für Bepflanzungen ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs.1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.