Bebauungsplan IX-11-1

für das Grundstück
Bornimer Straße 11-13 und Teilflächen der Flurstücke 85 und 88 am Kronprinzendamm Ecke Halenseestraße
im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Grunewald

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 20.10.1993 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-11-1

    Plangröße 950 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-11-1 Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im Kerngebiet sind die Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Im Kerngebiet können die in § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 5 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen nur ausnahmsweise zugelassen werden.
  3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen oberirdische Stellplätze unzulässig.
  4. In der baulichen Anlage des Kerngebietes ist im ersten Vollgeschoß innerhalb der Fläche l K L M N O P Q l nur eine Garage und zugehörige Nebenanlagen zugunsten der dem allgemeinen Wohngebiet zugehörigen Teilfläche des Grundstückes Bornimer Straße 11-13 zulässig.
  5. Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer und Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 10° zulässig. Dächer oberhalb des jeweiligen obersten Vollgeschosses der beiden Baukörperausweisungen sind zu begrünen, dies gilt nicht für technische Einrichtungen und für Beleuchtungsflächen.
  6. Im Kerngebiet sind oberhalb der höchsten festgesetzten Gebäudeoberkante (OK) Dachaufbauten für technische Einrichtungen bis zu einer Grundfläche von insgesamt 60 m² und bis zu einer Höhe von 2,50 m zulässig.
  7. An der Bornimer Straße ist eine Überschreitung der rückwärtigen westlichen Baugrenze bis zur Linie zur Abgrenzung des Umfanges von Abweichungen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 der Baunutzungsverordnung durch Wintergärten ausnahmsweise zulässig.
  8. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen zum Anpflanzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Dies gilt auch, wenn unter diesen Flächen unterirdische Garagen (Tiefgaragen) hergestellt werden. Die Bindungen zum Anpflanzen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Terrassen und Kinderspielplätze. Werbeanlagen sind unzulässig. Die Dächer der unterirdischen Garagen (Tiefgaragen) sind mit mindestens 0,60 m Erdaufschüttung zu versehen.
  9. Die Fläche E F G H E ist dicht mit hochwachsenden Sträuchern und mit Bäumen zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten.
  10. An der Linie C D E H ist auf einer Fläche von mindestens 2,0 m Tiefe ein bepflanzbares Lärmschutzsystem mit einer Höhe von 1,5 m (Punkt H) bis zu 7,5 m am Einfahrtsbereich der Tiefgarage an der Halenseestraße zu errichten, zu begrünen und zu erhalten.
  11. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche A B C D E A im Kerngebiet ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
  12. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von Stadtgas beziehungsweise Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung von anderen Brennstoffen ist dann zulässig, wenn sichergestellt ist, daß die Emissionswerte von Schwefeloxid (SOx), Stickstoffoxid (NOx) und Staub in Kilogramm Schadstoff pro Tera Joule Energiegehalt (kg/TJ) des eingesetzten Brennstoffes gleichwertig oder geringer zu den Emissionen von Heizöl EL sind.
  13. Im Kerngebiet müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes die Außenbauteile einschließlich der Fenster von Büroräumen ein bewertetes Luftschalldämmaß (R’w res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens 50 dB für die der Bundesautobahn zugewandten Seite und von 45 dB für die von der Bundesautobahn abgewandten Seite aufweisen. Für Großraumbüros mit einer Flächengröße über 75 m² muß das Luftschalldämmaß mindestens 45 dB betragen.
  14. Im allgemeinen Wohngebiet müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes die Außenbauteile einschließlich der Fenster von Aufenthaltsräumen in Wohnungen ein bewertetes Luftschalldämmaß (R’w res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens 45 dB, straßenseitig entlang der Bornimer Straße von mindestens 40 dB, aufweisen.
  15. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  16. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinatenverzeichnis (Koordinaten im örtlichen System)

p(tablesummary).
Punktnr. Y X
A 26,8 20,5
B 39,5 30,6
C 50,9 40,7
D 89,8 63,8
H 124,3 75,7
1 3,2 7,5
5 5,0 24,9
7 9,9 31,0
9 13,6 34,3
10 16,3 30,7
12 22,7 33,7
14 34,5 29,8
16 29,9 23,5
18 23,8 18,3
27 14,3 11,1
29 13,7 11,9
30 -2,3 0,6
32 0,2 14,6
34 5,1 25,1
36 11,8 32,9
38 20,6 37,8
40 33,7 36,5
41 40,8 30,3
42 42,5 31,5
45 33,3 19,4
48 21,4 10,3
51 7,9 3,5
54 0,0 0,0
55 0,0 99,8
66 31,9 24,2
70 47,1 37,3
77 71,2 55,5
83 99,2 67,3
85 108,8 70,4
95 63,2 45,9
96 21,9 16,8
100 5,0 15,0