Bebauungsplan VII-104-3B

für die Grundstücke
Spandauer Damm 98 / 112 und
Fürstenbrunner Weg 2 / 50 sowie Teilflächen des
Grundstücks Fürstenbrunner Weg 54
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Ortsteil Westend

  • Bebauungsplan VII-104-3B

    Plangröße 1050 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-104-3B Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Im Gewerbegebiet sind die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen (Tankstellen) nicht zulässig.
  2. Im Gewerbegebiet sind die nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen (Anlagen für sportliche Zwecke) nicht zulässig.
  3. Im Gewerbegebiet sind die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) sowie Nr. 3 (Vergnügungsstätten) der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
  4. Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leitung zulässig.
  5. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Reglung im Sinne des § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung enthalten, außer Kraft.