Merkblatt: Wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für Jäger

(Stand 21.03.2018)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit und hoher Sterblichkeit. Verursacht wird die ASP durch ein Virus.

Übertragen wird die Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (z. B. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch direkten und indirekten Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein). Das Virus wird u.a. über Speichel, Urin, Kot oder Sperma ausgeschieden, hohe Virus-Konzentrationen sind besonders in Blut und Gewebe zu finden. Der Kontakt mit Blut und Gewebe infizierter Schweine ist der effizienteste Ansteckungsweg.

Der Eintrag der ASP in hiesige Wildschweinbestände kann u.a. durch weggeworfene Speisereste (Wurst- oder Fleischwaren), durch Wildschweinprodukte, durch Jagdtourismus (kontaminierte Jagdkleidung oder Ausrüstung) oder durch das Mitbringen von Jagdtrophäen aus Regionen mit ASP-Ausbrüchen erfolgen.

Was können Jäger vorbeugend tun?

  • Kontinuierliche Beteiligung am Überwachungsprogramm (Monitoring): bei gehäuft verendet aufgefundenen Wildschweinen (mehrere verendete Tiere einer Rotte) sind durch die Jagdausübungsberechtigten Tupferproben zu entnehmen. Diese Tupfer werden vom Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bereitgestellt und sind durchnummeriert. Die Tupfer müssen soweit in die Körperöffnungen (bevorzugt Nasenöffnungen oder offene Verletzungen) eingeführt werden, dass ein Kontakt zwischen Blutzellen und Tupfer stattfindet, die Blutzellen am Tupfer haften bleiben und der Tupfer sich dadurch rot verfärbt. Anschließend muss der Tupfer in zwei Tüten verpackt werden. Diese Tüten müssen gut verschlossen werden und sollten kühl gelagert werden. Die Lagerung der verschlossenen Probentüten wird im Kühlcontainer empfohlen, in dem auch die TBA-Tonne steht. Zur Zuordnung der Tupferprobe zum Untersuchungsschein sind das Anbringen einer Nummer (z.B. Wildmarke) und das Beifügen eines kurzen Fundprotokolls (z. B. Wildursprungsschein) durch den Probennehmer hilfreich. Die verschlossenen und gekennzeichneten Tupferproben sind schnellstmöglich zur Diagnostik in das Landeslabor Berlin-Brandenburg zu verbringen. Vor der Probenahme sind Einweghandschuhe anzuziehen.
  • Vermeidung des unmittelbaren Kontakts der Jagdhunde zu Fallwild und erlegten Wildschweinen.
  • Keine Verwendung von Wildschwein-Aufbruch, Speiseabfällen, Schlachtresten o.a. zur Kirrung. Speiseabfälle und Essensreste nicht im Revier entsorgen.

Jäger, die zugleich Schweinehalter sind, müssen strikt darauf achten, dass sie nicht mit Jagdkleidung, Ausrüstung oder dem Jagdhund in den Schweinestall gehen, sondern nach der Jagd den Stall nur nach vorangegangener gründlichen Reinigung und Kleiderwechsel, insbesondere Schuhwechsel betreten.

Bei Auffälligkeiten (z.B. mehrere Stücke Fallwild, abgekommene Tiere, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken) ist der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unverzüglich zu informieren. Dies kann