Verwarnungen wegen Falschparkens "Knöllchen"

Verwarnungsgeld
  • Sie haben eine Frage zu einem Verwarnungsgeld (“Knöllchen”) wegen eines Parkverstoßes?
  • Sie haben eine Frage zu einem verkehrlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren?
  • Sie haben eine Frage zu einer Gebühr nach einer KfZ-Umsetzung?

Obwohl die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten neben der Polizei auch zum Teil (im ruhenden Verkehr!) in die Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter fällt, werden bei der Bußgeldstelle der Berliner Polizei ( ZSE V B) nach wie vor die entsprechenden Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren sowie die Gebührenverfahren nach Kfz-Umsetzungen (“Abschleppen”) bearbeitet.

Sollten Sie in einem dieser Verfahren bereits Betroffener sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter unter der in unserem Anhörungsschreiben bzw. Bescheid angegebenen Telefonnummer oder nutzen Sie das Online-Portal der Bußgeldstelle.

Wenn Sie das Schreiben verlegt oder Fragen allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an:

Der Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung
ZSE V B
Magazinstraße 5
10179 Berlin

Tel.: (030) 4664 – 99 51 50

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