Urkundenstelle

Ein Bild gefüllt mit alten Bücherrücken
  • Ausstellung von Geburtsurkunden und entsprechenden Registerabschriften

(Urkunden und Registerabschriften des laufenden und des Vorjahres sind ausschließlich in der Abteilung Geburtenregister erhältlich!)

  • Ausstellung von Sterbeurkunden und entsprechenden Registerabschriften

(Urkunden des laufenden und des Vorjahres sind ausschließlich in der Abteilung Sterberegister erhältlich!)

  • Ausstellung von internationalen Geburts- und Sterbeurkunden (Zeiträume siehe oben)
  • Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen für Kinder (Zeiträume siehe oben)

Voraussetzungen für die Erteilung einer Urkunde

Eine Personenstandsurkunde wird beim Standesamt vor Ort, online oder auf schriftliche Anforderung für die Person erteilt, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht sowie für deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann ein Recht Personenstandsurkunden zu erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Dies gilt entsprechend für Auskünfte aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie die Sammelakten.

Erbenermittler mit umfangreichen Urkundenbestellungen oder zeitaufwändigen Suchaufträgen werden gebeten, diese vorher schriftlich – ggf. per Fax oder E-Mail – zu übermitteln. Sie erhalten dann telefonisch eine Mitteilung, wenn die Urkunden zur Abholung bereit liegen.

Archivgut

Gem. § 5 Personenstandsgesetz sind Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum in den Standesämtern fortzuführen:
Geburtenregister – 110 Jahre
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister – 80 Jahre
Sterberegister – 30 Jahre.

Nach Ablauf dieser Fristen sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten, in Berlin dem Landesarchiv.

Aus organisatorischen und logistischen Gründen ist es nicht möglich, die betreffenden Einträge und Sammelakten tagesaktuell an das Landesarchiv zu übergeben. Deren Verwaltung erfolgt daher vorübergehend weiter – nach den entsprechenden archivrechtlichen Vorschriften – in den standesamtlichen Archiven.

Erbenermittler mit umfangreichen oder zeitaufwändigen Suchaufträgen werden gebeten, diese vorher schriftlich – ggf. per Fax oder E-Mail – zu übermitteln. Sie erhalten dann telefonisch eine Mitteilung, wenn die gewünschten Informationen vorliegen.