Hinweise zum Einbürgerungstest

Info - eine Hinweistafel auf einer Wiese

Info - eine Hinweistafel auf einer Wiese

Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.

Bitte lassen Sie sich zunächst von der Einbürgerungsbehörde beraten, ob Sie alle übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Kenntnisse werden im Regelfall durch einen „Einbürgerungstest“ nachgewiesen. Dieser Test wird von den Berliner Volkshochschulen durchgeführt. Aus 330 Gesamtfragen erhalten Sie einen individuellen Fragebogen mit 33 Fragen nach dem Zufallsprinzip. Je Frage stehen vier Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, nur eine davon ist richtig. Sie müssen innerhalb von 60 Minuten davon 17 Fragen richtig beantworten, um den Test zu bestehen.

Sie können den Einbürgerungstest beliebig oft wiederholen, falls Sie ihn nicht bestehen. Allerdings ist die Einbürgerungsbehörde gehalten, nach einem zweiten Test über Ihren Einbürgerungsantrag zu entscheiden. Der Test kann aber auch schon absolviert werden, bevor Sie Ihren Einbürgerungsantrag stellen.

Dieses Verfahren empfehlen wir Ihnen, falls Sie unsicher sind den Test zu bestehen und auch um Ihnen unnötige Kosten für das Einbürgerungsverfahren zu ersparen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn anfangs wegen erhöhter Nachfrage evtl. mit längeren Wartezeiten zu rechen ist, wenn Sie einen Termin benötigen.

Grundsätzlich muss jeder Einbürgerungsbewerber, der das 16. Lebensjahr vollendet hat den Einbürgerungstest absolvieren. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen Hauptschul- oder höherwertigen Schulabschluss besitzen. Gesundheitliche oder geistige Einschränkungen müssen Sie der Einbürgerungsbehörde durch geeignete Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste oder Gutachten) nachweisen. Dabei können nur Erkrankungen oder Behinderungen berücksichtigt werden, die Sie tatsächlich unmittelbar am Erwerb dieser Kenntnisse hindern.

Lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten. .