Oberverwaltungsgericht Berlin

Oberverwaltungsgericht Berlin

Baudenkmal, 1905-07 als Königlich-Preußisches Oberverwaltungsgericht von Paul Kieschke und Eduard Fürstenau errichtet; neobarocker Baukomplex um mehrere Innenhöfe. Reicher Figurenschmuck auf der Balustrade des Mittelrisalits und beidseitig des Balkons über dem Hauptportal. Reich ausgestattete Sitzungssäle, nach 1950 teilweise Neuausstattung.
1953 wurde in dem Gebäude das Bundesverwaltungsgericht als oberster Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Die Wahl des Standortes Berlin wurde als demonstratives Zeichen der Bundespräsenz in Berlin gewertet. Im August 2002 zog das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig um.

2003 übertrug der Bund das Gebäude dem Land Berlin, das hier ab 1.10.2004 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin ansiedelte, das dann mit dem OVG Brandenburg vereinigt wurde. Seit dem 1.7.2005 ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame Oberverwaltungsgericht der Länder Berlin und Brandenburg und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieser beiden Länder.
Gegenüber dem OVG vor dem Haus Hardenbergstraße 20 wurde 1996 ein Gedenkstein von Akbar Behkalam aufgestellt, der an den politischen Flüchtling Cemal Kemal Altun erinnert, der sich am 30.8.1983 aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts zu Tode stürzte.