Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Ausnahmegenehmigung für Gäste - Erteilung - Gästevignette am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung:
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung nötig.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 01.08.2014 ist dieses Bürgeramt nur für Terminkunden geöffnet.
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin. Achten Sie auf die Hinweise unter "Zuständige Behörden" bei der jeweiligen Dienstleistung oder informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Achtung:
- Seit dem 01.08.2014 werden an diesem Standort nur noch Kunden mit Termin bedient.
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang im 1. OG in den Wilmersdorfer Arcaden. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Ausnahmegenehmigung für Gäste - Erteilung - Gästevignette
Ausnahmegenehmigungen an Gäste werden ab dem 01.03.2021 nur noch im Einzelfall unter Darlegung besonderer Gründe (beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen) ausgestellt.
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Eine Gästevignette (Gästeparkausweis) ist eine Ausnahmegenehmigung. Mit der Gästevignette dürfen Gäste gebührenfrei in der Parkraumbewirtschaftungszone der besuchten Bewohner/-innen parken.
Eine Gästevignette
- gilt nur für die Parkzone der besuchten Bewohner/-innen
- beantragen Sie bitte möglichst schriftlich per E-Mail oder Post (online ist es nicht möglich)
- kann nur für längstens 4 Wochen erteilt werden
Voraussetzungen
-
Sie sind Gast von Bewohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt.
-
Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
- Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
- und für Mietwagen
-
Bei Verlust oder Beschädigung des Gästeparkausweises
Ein Ersatz des Gästeparkausweises wird nur ausgestellt,
- wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege
- und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
(Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
- Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthalszeitraums des Gastes erforderlich
- Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich
- Bitte beantragen Sie die Gästevignette schriftlich per E-Mail oder Post (keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden). Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich.
-
Unterlagen zur Identität des Gastgebers oder des Gastes
- Personaldokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Name, Vorname, Anschrift und Geburtsjahr (sofern im Jahr der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist oder erst vollendet wird, ist das vollständige Geburtsdatum erforderlich)
-
Nachweis der Meldeadresse (Kopie beider Seiten des Personalausweises)
Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist, bitte zusätzlich zur Ablichtung des Personaldokumentes:
- das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
- oder alternativ eine aktuelle Bescheinigung aus dem Melderegister
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (in Kopie)
- Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
- Zulassungsinhaber/-inhaberin, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugart, technisch zulässige Gesamtmasse
-
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Friedrichshain-Kreuzberg
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Mitte
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Pankow
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Steglitz-Zehlendorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Tempelhof-Schöneberg
Gebühren
- 10,20 Euro: bis 3 Tage
- 13,00 Euro: bis 1 Woche
- 15,00 Euro: bis 2 Wochen
- 20,00 Euro: bis 3 Wochen
- 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt des Wohnbezirks des Gastgebers bzw. der Bezirk, in der die Parkraumbewirtschaftungszone liegt
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.
- Beantragen Sie die Gästevignette möglichst schriftlich per E-Mail oder Post. Nutzen Sie dafür die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
- Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden.
- Persönliche Antragstellung ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür muss nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken ein Termin vereinbart werden. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
Erläuterung der Symbole
Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Nahverkehr
U-Bahn U Bismarckstr: U2, U7