Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung:
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung nötig.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 01.08.2014 ist dieses Bürgeramt nur für Terminkunden geöffnet.
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin. Achten Sie auf die Hinweise unter "Zuständige Behörden" bei der jeweiligen Dienstleistung oder informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Achtung:
- Seit dem 01.08.2014 werden an diesem Standort nur noch Kunden mit Termin bedient.
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang im 1. OG in den Wilmersdorfer Arcaden. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Hiernach unterscheidet sich die Antragsstellung:
für Privatpersonen und Kapital-und Personengesellschaften:
- Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) (vgl. Onlineabwicklung)
- Persönlich beim Bürgeramt, wenn Sie den Nachweis für Sie als Privatperson (natürliche Person) beantragen möchten
- Persönlich beim Ordnungsamt des Hauptsitzes durch den gesetzlichen Vertreter, wenn Sie den Nachweis für eine juristische Person (z.B. GmbH) beantragen möchten
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Beantragung im Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz
Eine direkte Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) ist für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften mit dem neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
-
Beantragung als natürliche Person beim Bürgeramt
- als Privatperson, persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
- Wohnanschrift in Berlin
-
Beantragung als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person beim Ordnungsamt des Hauptsitzes
Bei Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen sollte stets ein aktueller Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorgelegt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist entsprechend nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Auszug kann nur beim Ordnungsamt beantragt werden in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte örtlich befindet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
-
Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
-
Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.
- Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
Erläuterung der Symbole
Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Nahverkehr
U-Bahn U Bismarckstr: U2, U7