Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

Voraussetzungen

  • EU-Parkausweis
  • Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
  • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt

Erforderliche Unterlagen

  • Formlos bei der zuständigen Behörde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Gebühren

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Für Sie zuständig