Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Lärmschutz - Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG / Genehmigungen nach § 11 LImSchG am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
ACHTUNG!!!
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere KundenInnen und MitarbeiterInnen, sehen wir uns veranlasst, bis auf Weiteres die persönlichen Sprechstunden im gesamten Ordnungsamt einzustellen. Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon 030 9029 29000, Onlineportal des Ordnungsamtes) sowie den Postweg zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin zur Verfügung! Wir bitten Sie um Verständnis!
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Gaststättenbetriebe mit Ausschank alkoholischer Getränke (“Gaststättenerlaubnisse”) ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!
Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Lärmschutz - Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG / Genehmigungen nach § 11 LImSchG
Ausnahmen vom Schutz der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe oder wegen voraussichtlicher Störungen durch Musik- und Tonwiedergabegeräte z. B. für den Betrieb von Schankvorgärten, Veranstaltungen in Gaststätten, gewerbliche Arbeiten (§10 LImSchG). Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (§11 LImSchG).
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 10 LImSchG / Antrag auf eine Genehmigung nach § 11 LImSchG
mit folgenden Angaben:
1. Name/Anschrift des Antragstellers;
2. Name/Anschrift des Gewerbeobjekts (z. B. Gaststätte), des Veranstaltungsortes;
3. Datum/Zeitraum des Vorhabens;
4. Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens;
5. Lagebeschreibung (z. B. Hof, Ladenraum, Etage, minimale Entfernung zum nächsten Nachbarn etc.);
6. Technische Angaben zum Einsatz lärmerzeugen-der Geräte oder Anlagen (z. B. Leistung von Musikanlagen und Ausrichtung von Lautsprechern, Anzahl von Musikern, Art der Musik und der Instrumente, Einsatz von Notstromanlagen etc.);
7. Organisatorische Angaben (z. B. Umfang und Zeiträume für Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Soundchecks etc., Übersicht zu Programm- oder Arbeitsabläufen, erwartete Zuschauer und/oder Teilnehmer, Anzahl eingesetzter Arbeitskräfte);
8. Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Beschreibung geplanter organisatorischer oder technischer Maßnahmen zu Lärmminderung);
9. Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens;
10. Benennung eines Verantwortlichen vor Ort
Gebühren
Aunahmen nach § 10 LImSchG:
35,00 bis 1530,00 Euro
Aunahmen nach § 11 LImSchG:
40,00 bis 4000,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann beim Umwelt- und Naturschutzamt des örtlich (Ort der Veranstaltung / des Vorhabens) zutreffenden Bezirksamtes beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115