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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Mit der Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen erfolgt auch in den Ämtern für Bürgerdienste eine schrittweise Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter pandemiegerechten Bedingungen.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Geburtenabteilung befindet sich im 2. OG in den Räumen 219 - 221.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Kind - Namenserteilung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt.
- Das Kind soll den Familiennamen des anderen Elternteiles führen.
-
Wichtig
Einwilligungserklärung des anderen Elternteiles ist erforderlich.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Der allein sorgeberechtigte Elternteil und der Elternteil, dessen Name das Kind künftig führen soll. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde Kind
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
- Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Geburtsurkunde des nicht sorgeberechtigten Elternteiles
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin: Standesamt, in dem die Geburt registriert ist, in allen anderen Fällen: Wohnsitzstandesamt; bei Geburt und Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
Erläuterung der Symbole
Der rollstuhlgerechte Aufzug ist über den Zugang Otto-Suhr-Allee 98/99 (neben dem Eingang zur Bibliothek) erreichbar.
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz: U7
Bus U Richard-Wagner-Platz: M45, N7
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