Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Der Regelbetrieb wird in den Bürgerämtern schrittweise wieder unter besonderen Schutzmaßnahmen aufgenommen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
- Termine können online gebucht werden. Diese stehen aber nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per Mail nicht möglich ist.
- Es wird darum gebeten, nur Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036 welche zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes besetzt ist (Mo 8-16 Uhr, Di 10-18 Uhr, Mi 8-13 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 8-14 Uhr), um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
- Das Bürgeramt im Halemweg 18 bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Im Bürgeramt Hohenzollerndamm und Heerstr. werden ausschließlich Terminkunden bedient.
Alle Informationen zu den Berlin Pässen erhalten Sie unter :https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier muss für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen Berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden.
Zu den Berechtigten zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
- Anwohnervignetten bitten wir schriftlich oder über das Service-Konto Berlin zu beantragen. Ebenfalls schriftlich beantragen können Sie die Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigungen, Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünften, Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und Wohngeldanträge, Befreiung von der Ausweispflicht.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung ihrer Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen.
- Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, bzw. auch ab dem 02. Juni im Bürgeramt in der Heerstr. 12 abgeholt werden (beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Sie finden uns nahe Theodor-Heuss-Platz, Haupteingang, Erdgeschoss, auf der linken Seite.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Das Bürgeramt Heerstraße ist ein reiner Terminstandort!
- Kunde mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
- Berlin-Pass Erstantrag/Verlängerung:
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen
Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Abweichend gilt nach § 19 Abs. 3 FeV folgende Regelung für besondere Berufsgruppen:
"(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt."
Unterweisungen über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ finden keine Anerkennung. In jedem Fall ist eine Teilnahmebescheinigung der „Erste-Hilfe-Schulung“ vorzulegen. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig, 13,- €). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
Gebühren
- 49,80 Euro
- 49,00 Euro: falls Sie nur die Klassen AM oder L beantragen
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Heerstraße
Nahverkehr
U-Bahn U Theodor-Heuss-Platz: U2
Bus Württembergallee: 218, 349, M49
Bus Reichsstraße/ Kastanienallee: 104, N2