Drucksache - 1477/5
1. Mündliche Anfrage Holger Wuttig SPD-Fraktion Schleichende Privatisierung der Pförtnerdienste?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
2. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Ratz, fatz, 100 Bäume weg
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Baumfällungen im Rahmen der Erneuerung der Trinkwasserleitungen Wilhelmsaue, Nassauische und Gasteiner Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger 4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Sicherungskonzept Breitscheidplatz
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz
5. Mündliche Anfrage Jan von Ertzdorff-Kupffer AfD-Fraktion Schulgewalt (die datenschutzkonform Mündliche)
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz
6. Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Milieuschutz am Klausenerplatz – warum wurde das Gebiet verkleinert?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger 7. Mündliche Anfrage Wolfgang Tillinger SPD-Fraktion Technik und Reinigung im BVV-Saal
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
8. Mündliche Anfrage Simon Hertel CDU-Fraktion Rechtswidrige Briefe?
Ich frage das Bezirksamt:
Bewertet das Bezirksamt, welches nur mit einer Stimme spricht, das Versenden von Fragebögen an Schulen durch Fraktionen als rechtswidrig und welche Auffassung teilt das Rechtsamt hierzu mit?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Vorweg: ich wundere mich über die Bemerkung im Zusammenhang mit Ihrer An-frage, dass das BA nur mit einer Stimme spricht. Für das BA-Kollegium ist dies selbstverständlich. Nach Mitteilung der zuständigen Senatsverwaltung bedarf die Befragung von Eltern- und Schülervertretern ihrer Genehmigung als Schulaufsichtsbehörde. Die Durchführung von Evaluationen an Schulen ist im Schulgesetz nach §§ 9, 65 SchulG ausdrücklich geregelt und durch die Schule oder die Schulaufsichtsbehörde vorzunehmen. Wissenschaftliche Evaluationen können von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden. Andere Evaluationen sind nach dem Schulgesetz nicht vorgesehen. Eine ohne Genehmigung durchgeführte Befragung lässt sich mit dem Schulgesetz nicht vereinbaren. Die Schulaufsichtsbehörde teilt dazu mit, dass Genehmigungen zu anderen als wissenschaftlichen Evaluationen von dort in der Vergangenheit nicht erteilt wurden. Das bezirkliche Rechtsamt vertritt keine von der Darstellung der Schulaufsichts-behörde abweichende rechtliche Auffassung.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz 9. Mündliche Anfrage Christoph Wapler Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zu schnell im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Dem Bezirksamt liegen hierzu keine aus eigener Arbeit gewonnene Erkenntnisse vor, da die Kontrolle des fließenden Verkehrs nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Dennoch erhält das Bezirksamt immer wieder Kenntnis von Erhebungen und Auswertungen von Geschwindigkeitskontrollen. Ein Beispiel dafür ist die Statistik über den Einsatz der Geschwindigkeitsmessanhänger (sog. „Enforcement Trailer“; s. Beantwortung der Schriftlichen Anfrage auf Drucksache 18/20 581 vom 4.9.2019). Setzt man die festgestellten Überschreitungen mit der Betriebszeit der Anhänger ins Verhältnis, ist eine erhebliche Spannweite der Dichte der Überschreitungen festzustellen. In der folgenden Tabelle werden die Zahlen für die Straßen aufgeführt, die durch unseren Bezirk führen (die genauen Standorte werden in der Beantwortung nicht angegeben).
zu 2. Mittels der Messzeitanhänger lassen sich Geschwindigkeitsüberschreitungen objektivieren und darüber hinaus Orte ermitteln, an denen offenbar eine stationäre Geschwindigkeitsmessung angebracht wäre. Das Bezirksamt begrüßt daher die Entscheidung der Senatsverwaltung zur Anschaffung solcher Geräte.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage Stephanie Fest FDP-Fraktion Baumspenden
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Es wurde kein gesondertes Baumspendenprogramm 2019 vom Bezirk ins Leben gerufen. Jedoch ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in der 16. Pflanzperiode der „Stadtbaumkampagne“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz „an der Reihe“. In der Pflanzperiode ab Frühjahr 2020 werden aus diesem Programm 150 Stück Straßenbäume nachgepflanzt. 2019 fanden die dazu notwendigen Spendensammlungen und die Standortauswahl statt. Gleichzeitig werden durch das Bezirksamt aus diversen privaten Einzelspenden weitere 62 Straßenbäume nachgepflanzt. Beide Pflanzlisten wurden Ende letzten Jahres auf der Homepage des Bezirksamts veröffentlicht.
zu 2. Um die Frage beantworten zu können, müssten konkrete Vorgänge benannt werden. Die Stadtbaumkampagne wird nicht über das Bezirksamt abgewickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE Wann wird die Rosa-Luxemburg-Skulptur endlich eröffnet?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1 und 2: Lassen Sie mich der Beantwortung Ihrer Frage vorwegnehmen, dass die erfolgte und abgeschlossene Sanierung des Rosa-Luxemburg Denkmals sehr erfreulich ist. Gerade auch deshalb, weil es mir gelungen ist, mit dem israelischen Bildhauer Igael Tumarkin in direkten Austausch zu treten und die Bedeutung seines geschaffenen Denkmals nochmal hervorzuheben.
Die bisherigen Verzögerungen in der Umsetzung einer Begleitveranstaltung bzw. der Aufstellung der Infotafel haben zwei wesentliche Gründe: Erstens waren nach den unmittelbaren Instandsetzungen in den folgenden Wintermonaten die Witterungsbedingungen nicht gegeben. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Umgebung umfassende Bautätigkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe deren Beendigung das Bezirksamt abwarten will. Hinsichtlich der Überlegungen für eine Begleitveranstaltung ist entsprechende Planungssicherheit notwendig. Ein Aufstellen der schon fertigen Tafel ist zurzeit nicht möglich. Wenn solche Verzögerungen auch immer unbefriedigend sind, möchte ich Ihnen versichern, dass ein klares gemeinsames Interesse besteht dieses Denkmal auch in der öffentlichen Wahrnehmung wieder mehr Geltung zu verleihen.
Ich habe deshalb die Verwaltung gebeten sich nochmals mit den Berliner Verkehrsbetrieben über den Baustellenfortschritt auszusprechen um Ihnen dann im Kulturausschuss eine entsprechend zeitliche Einschätzung mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
12. Mündliche Anfrage Martin Burth SPD-Fraktion Betrieb der kleinen Kaskade im Lietzenseepark mit Seewasser?
Ich frage das Bezirksamt:
Wie viele Jahrzehnte muss die neu zu installierende Pumpanlage für den Seewasserbetrieb der kleinen Kaskade störungsfrei und vermutlich ohne Energiekosten laufen, um die Planungs-, Genehmigungs- und Investitionskosten gegenüber einem Trinkwasserbetrieb wieder auszugleichen, der bei Verbrauchskosten von 18,13 Euro pro Jahr für 10.000 Liter (vgl. VzK vom 3.2.20) liegt (Trinkwasser(brutto)preis z.Zt. 1,813 Euro/m³)?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Unabhängig von der Art des Wassers, welches für den Betrieb der Kleinen Kaskade im Lietzenseepark zukünftig verwendet wird, müssen für deren Betrieb sämtliche Becken, Wasserläufe, Wasserleitungen, Speier und elektrische Anlagen komplett erneuert werden. Die Investitionskosten fallen grundsätzlich an und könnten bei einem Trinkwasserbetrieb nicht eingespart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Unser Ratskeller wird eine Bibliothek?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1 und 2: Im Rahmen der Sitzung des Bezirksamtes am 04.02.2020 hat das Bezirksamtskollegium beschlossen, die ehemaligen Räumlichkeiten des Ratskellers der temporären Bibliotheksnutzung zur Verfügung zu stellen.
Dieser Entscheidung ist ein umfassender Abwägungsprozess vorausgegangen. Insgesamt finden massive Veränderungen in den Aufgabenstellungen der Bezirksämter statt. Aus diesen entwickeln sich auch politische und gesellschaftliche Anforderungen zu neuen Dienstleistungen wie dem gemeinsamen Teilhabeamt oder den Planungen des Familienservicebüros.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt zum einen deutlichen personellen Aufwuchs erfahren und zum anderen müssen wir dringend die räumliche Arbeits- und Aufenthaltsqualität verbessern.
Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes wurden bereits zusätzliche Flächen angemietet, Bestandsflächen verdichtet und die Planungen zum Erweiterungsbau des hiesigen Rathausstandortes vorgenommen. Im Zuge dieser Maßnahmen ist auch die Sanierung der Heinrich-Schulz-Bibliothek, insbesondere des Glasdaches, dringend erforderlich.
Nach entsprechender Prüfung von alternativen Flächen kommen die Räumlichkeiten des Ratskellers als einzig umsetzbare Möglichkeit in Betracht.
Alternativ müsste der Standort geschlossen werden und das Bibliotheksangebot würde entfallen. Ich halte dies weder für politisch noch im Sinne der Daseinsvorsorge für vertretbar. Vorsorglich auch für Anträge zur Prüfung von räumlichen Möglichkeiten auf dem freien Markt sind diese bereits ohne belastbares Ergebnis durchgeführt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
14. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Baugerüst auf dem Bürgersteig und Radweg Messedamm
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Eine Verlängerung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands am Messedamm für das Baugerüst ist bis zum 31.12.2020 beantragt und verlängert worden, die Baumaßnahmen gehen augenscheinlich nur langsam voran. Eine temporäre Baugerüstwerbung war zur Finanzierung der dringend erforderlichen Dachsanierung des Baudenkmals AVUS-Tribüne genehmigt worden. Eine erneute Genehmigung kann gegenwärtig mit Blick auf die bislang nicht abgeschlossene Sanierung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.
zu 2. Der Messedamm ist als übergeordnete Straßenverbindung Teil des sogenannten „StEP-Netzes“, weshalb hier die Verkehrslenkung Berlin für verkehrsrechtliche Genehmigungen mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zuständig ist. Inzwischen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr auf dem Fußweg unter dem Tribünengebäude geführt, da es kaum Fußverkehrsaufkommen gibt und der Radverkehr so nicht auf die Fahrbahn geführt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Mündliche Anfrage Sebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Radweg am Messedamm durch Baugerüst blockiert
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Eine Verlängerung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands am Messedamm für ein Baugerüst ist bis zum 31.12.2020 beantragt und verlängert worden. Grundlage ist der § 11 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes. Hinzu kommt eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6 StVO. Zur (finanziellen) Unterstützung der Dachsanierung des Baudenkmals wurde darüber hinaus nach Einzelfallprüfung eine temporäre großflächige Werbeanlage an diesem Baugerüst im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt (unter Zurückstellung erheblicher denkmalpflegerischer Bedenken) genehmigt. Eine erneute Genehmigung kann gegenwärtig mit Blick auf die bislang nicht abgeschlossene Sanierung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.
zu 2. Der Messedamm ist als übergeordnete Straßenverbindung Teil des sogenannten „StEP-Netzes“, weshalb die Verkehrslenkung Berlin für verkehrsrechtliche Genehmigungen mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zuständig ist. Inzwischen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr auf dem Fußweg unter dem Tribünengebäude geführt, da es kaum Fußverkehrsaufkommen gibt und der Radverkehr so nicht auf die Fahrbahn geführt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
16. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Verkehrssicherheit am Reichweindamm und Heckerdamm
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die Einmündungsbereiche Bernhard-Lichtenberg-Straße / Heckerdamm, sowie Geitelsteig / Heckerdamm befinden sich derzeit in der Arbeitsgemeinschaft Fußgängerüberwege (FGÜ) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Errichtung eines FGÜ. Am Geitelsteig soll der Fußgängerüberweg über den Heckerdamm führen und an der Bernhard-Lichtenberg-Straße über diese. Hierzu wurden im letzten Jahr durch das Bezirksamt bereits Gehwegvorstreckungen angelegt. Dazu finden allerdings noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden/Ämtern statt.
zu 2. Der Reichweindamm befindet sich im Programm Stadtumbau West Charlottenburg Nord. Dabei soll der Fahrbahnaufbau zwischen Heckerdamm und Goerdelerdamm erneuert werden. Das Bezirksamt hat derzeit keine Planungsabsichten über Gehwegvorsteckungen im Bereich Charlottenburg-Nord. Im Rahmen des Programmes Stadtumbau West Charlottenburg Nord besteht durchaus die Möglichkeiten hierzu Planungen durchzuführen und ggf. auch umzusetzen. Dazu wird es erste Abstimmungsgespräche Anfang März geben. Hierbei soll das gesamte Gebiet Charlottenburg-Nord betrachtet werden. Die Finanzierung könnte über den Stadtumbau West Charlottenburg Nord erfolgen. Dazu sind allerdings noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden/Ämtern erforderlich.
Außerdem hat das Bezirksamt ein Gutachten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an allen Schulstandorten in Auftrag gegeben, aus dem jeweils konkrete Maßnahmenvorschläge hervorgehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
17. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Baumfällungen wirklich ohne Alternative?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) fanden seit Februar 2019 Abstimmungen zwischen Grünflächenamt, Berliner Wasserbetrieben und Ingenieurbüro statt. So konnte die Anzahl der zu fällenden Bäume durch Anpassungen der technischen Ausführung nach mehreren Ortsterminen auf 13 Bäume reduziert werden. Nachdem die BWB die Dringlichkeit der Maßnahme nicht mehr so hoch eingeschätzt haben, hat das Bezirksamt die Genehmigung zurückgezogen und erwartet, dass die BWB bis Oktober 2020 eine Alternative erstellen, welche die bisher geplanten Baumfällungen weiter reduziert oder vermeidet. Ob und zu welchen Konditionen ein weitergehender Erhalt von Bäumen möglich ist, kann das Bezirksamt jedoch aus eigener Expertise kaum beurteilen.
Die von den Wasserbetrieben auf einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort am 10. Februar gezeigte Präsentation wird der Beantwortung als Anlage beigefügt.
zu 2. Angesichts der eigenen Ressourcen und zu bewältigenden Aufgaben, sieht das Bezirksamt vor allem die Vorhabenträger (insbesondere öffentliche Vorhabenträger) in der Verantwortung, ihre Planungen transparenter und frühzeitiger darzustellen.
Das ist allein deshalb schon geboten, da das Bezirksamt bei umstrittenen Entscheidungen häufig unter Rechtfertigungsdruck gerät, ohne die Vorhaben aktiv steuern zu können. Anlage: Präsentation BWB 10.2.2020 Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
18. Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Zweckentfremdung in der Wielandstr. 26/26a
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Gegenstand der Genehmigungsfreistellung des Fachbereichs Bauaufsicht war u.a. der Ausbau des Dachgeschosses für Wohnungen mit einem jeweils an die Wohnung mit angeschlossenen Wellness/Spa Bereich.
Die Zusammenlegung mehrerer Wohnungen stellt keine Zweckentfremdung von Wohnraum dar, solange die Wohnnutzung überwiegt. Die Umwandlung von Wohnraum in einen Wellnessbereich war dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung bisher noch nicht bekannt. Ein Amtsverfahren wird eingeleitet.
zu 2. Inwieweit die Bautätigkeiten dem Zweckentfremdungsrecht unterliegen, muss geprüft werden. Grundsätzlich stellen Modernisierungs- bzw. Sanierungsarbeiten innerhalb von 12 Monaten keine Zweckentfremdung dar, erst danach ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Vermietungsbemühungen von Räumlichkeiten während Modernisierungs- bzw. Sanierungsarbeiten sind erwünscht, um fertiggestellte Räumlichkeiten nicht länger leer stehen zu lassen. Im Übrigen sind die Räumlichkeiten im EG und 1. OG. nach derzeitigem Kenntnisstand kein Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
19. Mündliche Anfrage Martin Burth SPD-Fraktion Klimanotstand und Klimaanpassung im Bezirk – Wird das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode wenigstens einen Ausgleich zwischen Fällungen und Neupflanzungen von Bäumen erreichen?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Während im Jahre 1990 an den Berliner Stadtstraßen 73 Straßenbäume pro Straßenkilometer standen, sind es zurzeit durchschnittlich rund 80 Bäume. Dabei sind die Berliner Bezirke unterschiedlich ausgestattet. Den dichtesten Baumbestand mit rund 104 Bäumen pro Kilometer Stadtstraße weist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf. Angesichts der weiterhin angestrebten allgemeinen Bestandserhöhung ist bei der Bestandsentwicklung allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder einzelne abgängige und gefällte Straßenbaum an Ort und Stelle und sofort nachgepflanzt werden kann und auch gar nicht in jedem Fall nachgepflanzt werden soll. In der Vergangenheit wurden nämlich Bäume auch auf Standorte gepflanzt, die als Baumstandort nur bedingt geeignet waren. Ferner wurden Straßenbäume teilweise zu eng zueinander gepflanzt. Die Folgen sind Störungen in der Entwicklung der Bäume, die eine äußerst arbeits- und kostenintensive Pflege erfordern.
zu 2. Baumbestandsflächen und Anlagenbäume sind Bäume in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern unterhalten werden. Zu beachten ist, dass Bäume in den öffentlichen Grünanlagen in der Regel nur dann als Einzelbaum im Kataster erfasst sind, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig individuell kontrolliert werden müssen. Zu beachten ist, dass der Baumbestand in der Realität als auch der Datenbestand im Baumkataster laufenden Änderungen unterliegt und die Aktualität und Qualität der Daten eng mit den jeweiligen Bearbeitungskapazitäten in den Bezirken zusammenhängen. Eine Baumbestandsfläche ist eine geschlossene, dicht von Bäumen bestandene Fläche in einer öffentlichen Grünfläche ohne Zusammenhang zu größeren Waldgebieten. Baumbestandsflächen, wie z. B. Im Volkspark Jungfernheide sind strukturell dem Wald ähnlich. Aus den o. g. Gründen und aufgrund großer Interpretationsspielräume bei dem Begriff „Bäume“ auf einer Zeitachse bis ins Jahr 2021 können hier keine Zahlen genannt werden. Ziel ist es jedoch, die verloren gegangenen Bäume kurz bis mittelfristig auszugleichen. Wesentliches Ziel der Pflege von Anlagenbäumen ist die Förderung und die Gesunderhaltung des Baumes unter Berücksichtigung der ökologischen Grundsätze sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dabei sind u.a. die Entwicklungsziele (z. B. Parkpflegewerk Lietzenseepark) einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
20. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion eTwinning Programm – ein Thema in unseren Schulen?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1 und 2: Es handelt sich hier um Fragestellungen die in ihrer Gesamtheit der inneren Schulangelegenheit zuzurechnen sind und nicht der Zuständigkeit des Bezirksamtes obliegen. Ich habe deshalb die Regionale Schulaufsicht um Stellungnahme gebeten. Diese hat daraufhin folgendes mitgeteilt:
„Mit eTwinning können sich Schulen vernetzen und finden europaweit Partnerschulen – hierzu gibt es auch in Berlin eine Reihe von Veranstaltungen für Lehrkräfte, die in eTwinning einsteigen möchten. Für besonders gute eTwinningprojekte werden Auszeichnungen verliehen, die „Qualitätssiegel“. Derzeit ist der Schulaufsicht nicht bekannt, dass sich in diesem Schuljahr Schulen am Projekt beteiligen.“ Ich bitte entsprechende Nachfragen direkt an die Regionale Schulaufsicht zu richten.
Mit freundlichem Gruß Schmitt-Schmelz
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