Drucksache - 1477/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen
1477-5 Anlage 17. MA
Mündliche Anfragen - Beantwortung

1. Mündliche Anfrage Holger Wuttig

 SPD-Fraktion

 Schleichende Privatisierung der Pförtnerdienste?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:  
 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Pförtnerloge wieder vollständig und mit Personal, das beim Bezirk angestellt ist, besetzt sein wird?

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt bis dahin seine Fürsorgepflicht gegenüber den verbliebenen eigenen Mitarbeiter*innen, mit Unterstützung des Personalrats, der Frauenvertretung und der Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu gewährleisten?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
 

 

2. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler

 CDU-Fraktion

 Ratz, fatz, 100 Bäume weg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Behörde hat auf der Grünfläche zwischen Ruhwaldweg und Kolonie Spreeblick ausgiebige Baumfällungen (über 100 augenscheinlich gesunde Bäume von bis zu 150 cm Stammumfang) wann veranlasst und auf welchem Wege wurde die BVV darüber informiert?

 

  1. Wie verträgt sich die Rodungsmaßnahme mit der kürzlich für den Bezirk erfolgten Erklärung zum "Klimanotstandsgebiet" und welchen Ausgleich durch Neuanpflanzungen plant der Bezirk an welcher Stelle?
     

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
 

 

3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Baumfällungen im Rahmen der Erneuerung der

 Trinkwasserleitungen Wilhelmsaue, Nassauische

 und Gasteiner Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, im Rahmen der Erneuerung der Trinkwasserleitungen Wilhelmsaue, Nassauische und Gasteiner Straße mehr Bäume als bisher geplant zu erhalten und welches sind die technischen Gründe, die eine alternative Verlegung der neuen Trinkwasserleitungen nicht ermöglichen?
     
  2. Da alle gefällten Bäume entschädigt werden müssen, wird sich das Bezirksamt für die zeitnahe Nachpflanzung der Bäume nach Ende der Bauarbeiten einsetzen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
 

4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne

 FDP-Fraktion

 Sicherungskonzept Breitscheidplatz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum sind die temporären Sicherungsmaßnahmen nach wie vor am Breitscheidplatz vorzufinden, wenn doch das Bezirksamt im November 2019 ausführte, die temporären Sicherungsmaßnahmen am Breitscheidplatz nicht über das Ende des Weihnachtsmarktes hinaus weiter genehmigen zu wollen und wie weit sind die planungsrechtlichen Vorarbeiten und Genehmigungen?
     
  2. Wann rechnet das Bezirksamt mit einem Baubeginn und werden die Arbeiten rechtzeitig abgeschlossen sein, so dass keines der Feste auf dem Platz eingeschränkt wird?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz

 

5. Mündliche Anfrage Jan von Ertzdorff-Kupffer

 AfD-Fraktion

 Schulgewalt (die datenschutzkonform Mündliche)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Vorfälle der Gefährdungskategorien II und III, d.h schwere Delikte, wurden von der Schulaufsicht im Schuljahr 2019 erhoben bzw. an selbige gemäß Notfallplan gemeldet? (Unterscheiden Sie hierbei bitte explizit nach Art des Delikts,nicht nach Schule)

 

  1. Insoweit Delikte der Kategorie I eigenverantwortlich gemeldet wurden, geben Sie bitte auch diese nach obigem Schema an.

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz

 

6. Mündliche Anfrage Niklas Schenker

 Fraktion DIE LINKE

 Milieuschutz am Klausenerplatz – warum wurde

 das Gebiet verkleinert?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie begründet das Bezirksamt, dass es dem Planungsbüro LPG GmbH bei seiner Einschätzung folgt und nur den Teilbereich Klausenerplatz als soziales Erhaltungsgebiet ausgewiesen hat, mit der Begründung, dass in den anderen Gebieten zwar Aufwertungspotential und Aufwertungsdruck vorliege, aber kein Verdrängungspotential, obwohl der Anteil der Haushalte, die mehr als 30 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete ausgeben müssen, im Bereich Schloßstraße Nord bei 43,5%, im Bereich Schloßstraße Süd bei 46,7%, am Amtsgerichtsplatz Nord bei 46,3% und am Amtsgerichtsplatz Süd bei 38,4% liegt, also eindeutig die Indikatoren für einen hohen Verdrängungsdruck vorliegen?

 

  1. Welche konkreten Indikatoren sprechen gegen eine Festsetzung der Teilbereiche Schloßstraße Nord, Schloßstraße Süd, Amtsgerichtsplatz Nord und Amtsgerichtsplatz Süd als soziale Erhaltungsgebiete, ohne einen Vergleich zum Teilgebiet Klausenerplatz zu ziehen? (Bitte einzeln die Gründe angeben.)

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
 

7. Mündliche Anfrage Wolfgang Tillinger

  SPD-Fraktion

  Technik und Reinigung im BVV-Saal

 

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird endlich die für viel Geld langfristig eingebaute Heizungs-und Klimaanlage so fertiggestellt, dass sie auch funktioniert?

 

  1. Wann wird endlich der Parkettboden des BVV-Saales so gereinigt und gepflegt, dass er auch für Gäste ein angemessenes Erscheinungsbild abgibt?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger
 

 

8. Mündliche Anfrage Simon Hertel

 CDU-Fraktion

 Rechtswidrige Briefe?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Bewertet das Bezirksamt, welches nur mit einer Stimme spricht, das Versenden von Fragebögen an Schulen durch Fraktionen als rechtswidrig und welche Auffassung teilt das Rechtsamt hierzu mit?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Vorweg: ich wundere mich über die Bemerkung im Zusammenhang mit Ihrer An-frage, dass das BA nur mit einer Stimme spricht. Für das BA-Kollegium ist dies selbstverständlich.

Nach Mitteilung der zuständigen Senatsverwaltung bedarf die Befragung von Eltern- und Schülervertretern ihrer Genehmigung als Schulaufsichtsbehörde.
 

Die Durchführung von Evaluationen an Schulen ist im Schulgesetz nach §§ 9, 65 SchulG ausdrücklich geregelt und durch die Schule oder die Schulaufsichtsbehörde vorzunehmen. Wissenschaftliche Evaluationen können von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden. Andere Evaluationen sind nach dem Schulgesetz nicht vorgesehen. Eine ohne Genehmigung durchgeführte Befragung lässt sich mit dem Schulgesetz nicht vereinbaren. Die Schulaufsichtsbehörde teilt dazu mit, dass Genehmigungen zu anderen als wissenschaftlichen Evaluationen von dort in der Vergangenheit nicht erteilt wurden.

Das bezirkliche Rechtsamt vertritt keine von der Darstellung der Schulaufsichts-behörde abweichende rechtliche Auffassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz
 

9. Mündliche Anfrage Christoph Wapler

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Zu schnell im Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Straßen, auf denen im Bezirk viel zu schnell gefahren wird?
     
  2. Welche verkehrsbehördlichen Konsequenzen sieht das Bezirksamt, um die Geschwindigkeit auf Straßen, auf denen das Tempo überschritten wird, zu senken?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine aus eigener Arbeit gewonnene Erkenntnisse vor, da die Kontrolle des fließenden Verkehrs nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Dennoch erhält das Bezirksamt immer wieder Kenntnis von Erhebungen und Auswertungen von Geschwindigkeitskontrollen. Ein Beispiel dafür ist die Statistik über den Einsatz der Geschwindigkeitsmessanhänger (sog. „Enforcement Trailer“; s. Beantwortung der Schriftlichen Anfrage auf Drucksache 18/20 581 vom 4.9.2019). Setzt man die festgestellten Überschreitungen mit der Betriebszeit der Anhänger ins Verhältnis, ist eine erhebliche Spannweite der Dichte der Überschreitungen festzustellen. In der folgenden Tabelle werden die Zahlen für die Straßen aufgeführt, die durch unseren Bezirk führen (die genauen Standorte werden in der Beantwortung nicht angegeben).

 

Straßennamen

Messzeit                in Stunden

Überschreitungen gesamt

Überschreitungen pro Stunde (Messzeit)

BAB A 100

91,0

0

0,0

BAB A 100

21,1

1.194

56,2

BAB A 100

132,0

12.208

92,5

BAB A 100

119,3

5.859

49,2

BAB A 100

3,4

561

161,8

BAB A 111

96

1.633

17,0

BAB A 115

23,5

862

36,8

Bundesallee

66,0

1.347

20,4

Bundesallee

49,4

2.252

45,6

Heckerdamm

12,0

187

15,6

Heerstr.

94,3

3.591

38,1

Heerstr.

72,2

1.591

22,1

Heerstr.

71,3

655

9,2

Kantstraße

18,0

409

22,6

Kantstraße

44,2

2.109

47,7

Koenigsallee

45,4

571

12,6

Königin-Elisabeth-Straße

19,7

233

11,8

Kurfürstendamm

18,5

60

3,2

Kurfürstendamm

62,4

208

3,3

Otto-Suhr-Allee

42,7

49

1,1

Spandauer Damm

46,1

276

6,0

 

 

zu 2.

Mittels der Messzeitanhänger lassen sich Geschwindigkeitsüberschreitungen objektivieren und darüber hinaus Orte ermitteln, an denen offenbar eine stationäre Geschwindigkeitsmessung angebracht wäre. Das Bezirksamt begrüßt daher die Entscheidung der Senatsverwaltung zur Anschaffung solcher Geräte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

10. Mündliche Anfrage Stephanie Fest

 FDP-Fraktion

 Baumspenden

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wird das Baumspendenprogramm, das 2019 ins Leben gerufen wurde und die Nachpflanzung der verlorenen Bäume fördern soll, im Bezirk scheinbar nicht umgesetzt?
     
  2. Warum erhalten die Spender auf ihre Briefe an den zuständigen Stadtrat keine Antwort?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Es wurde kein gesondertes Baumspendenprogramm 2019 vom Bezirk ins Leben gerufen.

Jedoch ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in der 16. Pflanzperiode der „Stadtbaumkampagne“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz „an der Reihe“. In der Pflanzperiode ab Frühjahr 2020 werden aus diesem Programm 150 Stück Straßenbäume nachgepflanzt. 2019 fanden die dazu notwendigen Spendensammlungen und die Standortauswahl statt. Gleichzeitig werden durch das Bezirksamt aus diversen privaten Einzelspenden weitere 62 Straßenbäume nachgepflanzt. Beide Pflanzlisten wurden Ende letzten Jahres auf der Homepage des Bezirksamts veröffentlicht.

 

zu 2.

Um die Frage beantworten zu können, müssten konkrete Vorgänge benannt werden. Die Stadtbaumkampagne wird nicht über das Bezirksamt abgewickelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

11. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE

 Wann wird die Rosa-Luxemburg-Skulptur endlich

 eröffnet?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gründe haben zur Verzögerung bei der Umsetzung des BVV-Beschlusses zur Drucksache 539/5 beigetragen, der neben der Sanierung der Eisenskulptur „Von der Dicken Berta zur Roten Rosa“ auch die Anbringung einer Informationstafel zu Rosa Luxemburg sowie die feierliche Eröffnung der nun bereits seit eineinhalb Jahren fertig sanierten Skulptur vorsieht und das obwohl eine fertige Vorlage eines Texts durch die Gedenktafelkommission bereits seit 2018 vorliegt?
     
  2. Welche konkreten Schritte unternimmt das Bezirksamt bis wann, um die Anbringung der Informationstafel bei einer feierlichen Eröffnung zu gewährleisten, bevor die Eisenskulptur wieder rostet?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1 und 2:

Lassen Sie mich der Beantwortung Ihrer Frage vorwegnehmen, dass die erfolgte und abgeschlossene Sanierung des Rosa-Luxemburg Denkmals sehr erfreulich ist. Gerade auch deshalb, weil es mir gelungen ist, mit dem israelischen Bildhauer Igael Tumarkin in direkten Austausch zu treten und die Bedeutung seines geschaffenen Denkmals nochmal hervorzuheben.

 

Die bisherigen Verzögerungen in der Umsetzung einer Begleitveranstaltung bzw. der Aufstellung der Infotafel haben zwei wesentliche Gründe:

Erstens waren nach den unmittelbaren Instandsetzungen in den folgenden Wintermonaten die Witterungsbedingungen nicht gegeben. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Umgebung umfassende Bautätigkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe deren Beendigung das Bezirksamt abwarten will.

Hinsichtlich der Überlegungen für eine Begleitveranstaltung ist entsprechende Planungssicherheit notwendig. Ein Aufstellen der schon fertigen Tafel ist zurzeit nicht möglich. Wenn solche Verzögerungen auch immer unbefriedigend sind, möchte ich Ihnen versichern, dass ein klares gemeinsames Interesse besteht dieses Denkmal auch in der öffentlichen Wahrnehmung wieder mehr Geltung zu verleihen.

 

Ich habe deshalb die Verwaltung gebeten sich nochmals mit den Berliner Verkehrsbetrieben über den Baustellenfortschritt auszusprechen um Ihnen dann im Kulturausschuss eine entsprechend zeitliche Einschätzung mitteilen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

12. Mündliche Anfrage Martin Burth

 SPD-Fraktion

 Betrieb der kleinen Kaskade im Lietzenseepark

 mit Seewasser?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie viele Jahrzehnte muss die neu zu installierende Pumpanlage für den Seewasserbetrieb der kleinen Kaskade störungsfrei und vermutlich ohne Energiekosten laufen, um die Planungs-, Genehmigungs- und Investitionskosten gegenüber einem Trinkwasserbetrieb wieder auszugleichen, der bei Verbrauchskosten von 18,13 Euro pro Jahr für 10.000 Liter (vgl. VzK vom 3.2.20) liegt (Trinkwasser(brutto)preis z.Zt. 1,813 Euro/m³)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Unabhängig von der Art des Wassers, welches für den Betrieb der Kleinen Kaskade im Lietzenseepark zukünftig verwendet wird, müssen für deren Betrieb sämtliche Becken, Wasserläufe, Wasserleitungen, Speier und elektrische Anlagen komplett erneuert werden. Die Investitionskosten fallen grundsätzlich an und könnten bei einem Trinkwasserbetrieb nicht eingespart werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

13. Mündliche Anfrage Susanne Klose

 CDU-Fraktion

 Unser Ratskeller wird eine Bibliothek?

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Treffen Berichte zu, dass der Ratskeller des Rathauses Charlottenburg nicht wie vom Bezirksamt zugesagt wieder als Ratskeller mit Gastronomie vergeben werden soll sondern als Bibliotheksstandort genutzt werden soll?
     
  2. Wer hat diese Entscheidung wann und wo getroffen und die bezirklichen Gremien informiert?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Im Rahmen der Sitzung des Bezirksamtes am 04.02.2020 hat das Bezirksamtskollegium beschlossen, die ehemaligen Räumlichkeiten des Ratskellers der temporären Bibliotheksnutzung zur Verfügung zu stellen. 

 

Dieser Entscheidung ist ein umfassender Abwägungsprozess vorausgegangen. Insgesamt finden massive Veränderungen in den Aufgabenstellungen der Bezirksämter statt. Aus diesen entwickeln sich auch politische und gesellschaftliche Anforderungen zu neuen Dienstleistungen wie dem gemeinsamen Teilhabeamt oder den Planungen des Familienservicebüros.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt zum einen deutlichen personellen Aufwuchs erfahren und zum anderen müssen wir dringend die räumliche Arbeits- und Aufenthaltsqualität verbessern.

 

Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes wurden bereits zusätzliche Flächen angemietet, Bestandsflächen verdichtet und die Planungen zum Erweiterungsbau des hiesigen Rathausstandortes vorgenommen.

Im Zuge dieser Maßnahmen ist auch die Sanierung der Heinrich-Schulz-Bibliothek, insbesondere des Glasdaches, dringend erforderlich.

 

Nach entsprechender Prüfung von alternativen Flächen kommen die Räumlichkeiten des Ratskellers als einzig umsetzbare Möglichkeit in Betracht.

 

Alternativ müsste der Standort geschlossen werden und das Bibliotheksangebot würde entfallen. Ich halte dies weder für politisch noch im Sinne der Daseinsvorsorge für vertretbar. Vorsorglich auch für Anträge zur Prüfung von räumlichen Möglichkeiten auf dem freien Markt sind diese bereits ohne belastbares Ergebnis durchgeführt worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 

 

14. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Baugerüst auf dem Bürgersteig und Radweg

 Messedamm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie der Stand bezüglich der Bauarbeiten an den Avustribünen am Messedamm ist, zu denen ein Baugerüst auf dem Bürgersteig und teils Radweg am Messedamm steht und ist die dortige Werbung zugelassen?
     
  2. Welche alternative Führung des Radweges ist vorgesehen, so lange das Baugerüst dort steht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Eine Verlängerung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands am Messedamm für das Baugerüst ist bis zum 31.12.2020 beantragt und verlängert worden, die Baumaßnahmen gehen augenscheinlich nur langsam voran.

Eine temporäre Baugerüstwerbung war zur Finanzierung der dringend erforderlichen Dachsanierung des Baudenkmals AVUS-Tribüne genehmigt worden. Eine erneute Genehmigung kann gegenwärtig mit Blick auf die bislang nicht abgeschlossene Sanierung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.

 

zu 2.

Der Messedamm ist als übergeordnete Straßenverbindung Teil des sogenannten „StEP-Netzes“, weshalb hier die Verkehrslenkung Berlin für verkehrsrechtliche Genehmigungen mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zuständig ist.

Inzwischen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr auf dem Fußweg unter dem Tribünengebäude geführt, da es kaum Fußverkehrsaufkommen gibt und der Radverkehr so nicht auf die Fahrbahn geführt werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15. Mündliche Anfrage Sebastian Dieke

 Fraktion DIE LINKE

 Radweg am Messedamm durch Baugerüst

 blockiert

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Grundlage wurde dem Eigentümer der AVUS Tribüne die Genehmigung erteilt, den Radweg am Messedamm seit einem Jahr, trotz offensichtlich ruhender Bauarbeiten, durch ein mit großformatiger Werbung bespanntes Baugerüst zu blockieren?

 

  1. Welche Schritte wird das Bezirksamt unternehmen, um Radfahrer*innen künftig ein sicheres Befahren des Messedamms in beiden Fahrtrichtungen zu ermöglichen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Eine Verlängerung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands am Messedamm für ein Baugerüst ist bis zum 31.12.2020 beantragt und verlängert worden. Grundlage ist der § 11 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes. Hinzu kommt eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6 StVO.

Zur (finanziellen) Unterstützung der Dachsanierung des Baudenkmals wurde darüber hinaus nach Einzelfallprüfung eine temporäre großflächige Werbeanlage an diesem Baugerüst im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt (unter Zurückstellung erheblicher denkmalpflegerischer Bedenken) genehmigt. Eine erneute Genehmigung kann gegenwärtig mit Blick auf die bislang nicht abgeschlossene Sanierung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.

 

 

zu 2.

Der Messedamm ist als übergeordnete Straßenverbindung Teil des sogenannten „StEP-Netzes“, weshalb die Verkehrslenkung Berlin für verkehrsrechtliche Genehmigungen mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zuständig ist.

Inzwischen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr auf dem Fußweg unter dem Tribünengebäude geführt, da es kaum Fußverkehrsaufkommen gibt und der Radverkehr so nicht auf die Fahrbahn geführt werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

16. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach

 SPD-Fraktion

 Verkehrssicherheit am Reichweindamm

 und Heckerdamm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Vorgehensweise und welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zur Schaffung sicherer Schulwege zur Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule? 

 

  1. Plant das Bezirksamt auf dem Reichweindamm und Heckerdamm die Sicherheit der Schulwege durch Straßenschilder "Achtung Schule", durch Bodenmarkierungen "Achtung Schule" und "Tempo 30" sowie durch Gehwegvorstreckungen zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Die Einmündungsbereiche Bernhard-Lichtenberg-Straße / Heckerdamm, sowie Geitelsteig / Heckerdamm befinden sich derzeit in der Arbeitsgemeinschaft Fußgängerüberwege (FGÜ) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Errichtung eines FGÜ. Am Geitelsteig soll der Fußgängerüberweg über den Heckerdamm führen und an der Bernhard-Lichtenberg-Straße über diese. Hierzu wurden im letzten Jahr durch das Bezirksamt bereits Gehwegvorstreckungen angelegt. Dazu finden allerdings noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden/Ämtern statt.

 

zu 2.

Der Reichweindamm befindet sich im Programm Stadtumbau West Charlottenburg Nord. Dabei soll der Fahrbahnaufbau zwischen Heckerdamm und Goerdelerdamm erneuert werden. Das Bezirksamt hat derzeit keine Planungsabsichten über Gehwegvorsteckungen im Bereich Charlottenburg-Nord. Im Rahmen des Programmes Stadtumbau West Charlottenburg Nord besteht durchaus die Möglichkeiten hierzu Planungen durchzuführen und ggf. auch umzusetzen. Dazu wird es erste Abstimmungsgespräche Anfang März geben. Hierbei soll das gesamte Gebiet Charlottenburg-Nord betrachtet werden. Die Finanzierung könnte über den Stadtumbau West Charlottenburg Nord erfolgen. Dazu sind allerdings noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden/Ämtern erforderlich.

 

Außerdem hat das Bezirksamt ein Gutachten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an allen Schulstandorten in Auftrag gegeben, aus dem jeweils konkrete Maßnahmenvorschläge hervorgehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

17. Mündliche Anfrage Susanne Klose

 CDU-Fraktion

 Baumfällungen wirklich ohne Alternative?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Alternativen wurden geprüft, um die Fällungen von Bäumen für Baumaßnahmen der BWB in der Wilhelmsaue zu verringern?
     
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zukünftig über derartige Vorhaben die Bürgerinnen und Bürger früher und besser zu informieren?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

In Vorbereitung auf die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) fanden seit Februar 2019 Abstimmungen zwischen Grünflächenamt, Berliner Wasserbetrieben und Ingenieurbüro statt. So konnte die Anzahl der zu fällenden Bäume durch Anpassungen der technischen Ausführung nach mehreren Ortsterminen auf 13 Bäume reduziert werden.

Nachdem die BWB die Dringlichkeit der Maßnahme nicht mehr so hoch eingeschätzt haben, hat das Bezirksamt die Genehmigung zurückgezogen und erwartet, dass die BWB bis Oktober 2020 eine Alternative erstellen, welche die bisher geplanten Baumfällungen weiter reduziert oder vermeidet. Ob und zu welchen Konditionen ein weitergehender Erhalt von Bäumen möglich ist, kann das Bezirksamt jedoch aus eigener Expertise kaum beurteilen.

 

Die von den Wasserbetrieben auf einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort am 10. Februar gezeigte Präsentation wird der Beantwortung als Anlage beigefügt.

 

zu 2.

Angesichts der eigenen Ressourcen und zu bewältigenden Aufgaben, sieht das Bezirksamt vor allem die Vorhabenträger (insbesondere öffentliche Vorhabenträger) in der Verantwortung, ihre Planungen transparenter und frühzeitiger darzustellen.

 

Das ist allein deshalb schon geboten, da das Bezirksamt bei umstrittenen Entscheidungen häufig unter Rechtfertigungsdruck gerät, ohne die Vorhaben aktiv steuern zu können.

 Anlage:

 Präsentation BWB 10.2.2020

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

18. Mündliche Anfrage Niklas Schenker

 Fraktion DIE LINKE

 Zweckentfremdung in der Wielandstr. 26/26a

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Verdacht, dass im Wohnhaus Wielandstraße 26/26a die Zusammenlegung mehrerer Wohnungen sowie die Umwandlung von Wohnraum in einen Wellnessbereich erfolgt und wurde hierfür eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz beantragt resp. erteilt / versagt?

 

  1. Sieht das Bezirksamt angesichts der seit eineinhalb Jahren laufenden Bautätigkeiten, die trotz zeitgleicher Vermietung des Erdgeschosses sowie des ersten Obergeschosses stattfinden, einen Verstoß gegen das im Zweckentfremdungsverbots-Gesetz festgeschriebene Gebot der zügigen Sanierung und Modernisierung (bitte begründen)?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Gegenstand der Genehmigungsfreistellung des Fachbereichs Bauaufsicht war u.a. der Ausbau des Dachgeschosses für Wohnungen mit einem jeweils an die Wohnung mit angeschlossenen Wellness/Spa Bereich.

 

Die Zusammenlegung mehrerer Wohnungen stellt keine Zweckentfremdung von Wohnraum dar, solange die Wohnnutzung überwiegt. Die Umwandlung von Wohnraum in einen Wellnessbereich war dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung bisher noch nicht bekannt. Ein Amtsverfahren wird eingeleitet.

 

zu 2.

Inwieweit die Bautätigkeiten dem Zweckentfremdungsrecht unterliegen, muss geprüft werden. Grundsätzlich stellen Modernisierungs- bzw. Sanierungsarbeiten innerhalb von 12 Monaten keine Zweckentfremdung dar, erst danach ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.

 

Vermietungsbemühungen von Räumlichkeiten während Modernisierungs- bzw. Sanierungsarbeiten sind erwünscht, um fertiggestellte Räumlichkeiten nicht länger leer stehen zu lassen. Im Übrigen sind die Räumlichkeiten im EG und 1. OG. nach derzeitigem Kenntnisstand kein Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

19. Mündliche Anfrage Martin Burth

 SPD-Fraktion

 Klimanotstand und Klimaanpassung im Bezirk –

 Wird das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode

 wenigstens einen Ausgleich zwischen Fällungen

 und Neupflanzungen von Bäumen erreichen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie sieht die bisherige Fäll- und Nachpflanzbilanz des Bezirksamts seit Herbst 2016 aus, dass in seinen aktuellen Veröffentlichungen für den Winter 2019/20 381 Baumfällungen an Straßenbäumen, aber insgesamt nur 212 Neuanpflanzungen für 2020 angekündigt hat und wie sind die Planungen bis Herbst 2021?
     
  2. Wie viele Bäume wurden seit Herbst 2016 in Parks- und Grünanlagen des Bezirks gefällt und wie viele wurden bzw. werden bis Herbst 2021 neu- bzw. nachgepflanzt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Während im Jahre 1990 an den Berliner Stadtstraßen 73 Straßenbäume pro Straßenkilometer standen, sind es zurzeit durchschnittlich rund 80 Bäume. Dabei sind die Berliner Bezirke unterschiedlich ausgestattet. Den dichtesten Baumbestand mit rund 104 Bäumen pro Kilometer Stadtstraße weist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf.

Angesichts der weiterhin angestrebten allgemeinen Bestandserhöhung ist bei der Bestandsentwicklung allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder einzelne abgängige und gefällte Straßenbaum an Ort und Stelle und sofort nachgepflanzt werden kann und auch gar nicht in jedem Fall nachgepflanzt werden soll. In der Vergangenheit wurden nämlich Bäume auch auf Standorte gepflanzt, die als Baumstandort nur bedingt geeignet waren. Ferner wurden Straßenbäume teilweise zu eng zueinander gepflanzt. Die Folgen sind Störungen in der Entwicklung der Bäume, die eine äußerst arbeits- und kostenintensive Pflege erfordern.

 

Jahr

Bestand 31.12. (Anzahl)

Bestandsveränderung (Rate in Anzahl und %)

2016

43.442

-136 (-0,3%)

2017

43.163

-279 (-0,6%)

2018

42.685

-478 (-1,1%)

2019

42.481

-204 (-0,5%)

 

 

zu 2.

Baumbestandsflächen und Anlagenbäume sind Bäume in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern unterhalten werden. Zu beachten ist, dass Bäume in den öffentlichen Grünanlagen in der Regel nur dann als Einzelbaum im Kataster erfasst sind, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig individuell kontrolliert werden müssen. Zu beachten ist, dass der Baumbestand in der Realität als auch der Datenbestand im Baumkataster laufenden Änderungen unterliegt und die Aktualität und Qualität der Daten eng mit den jeweiligen Bearbeitungskapazitäten in den Bezirken zusammenhängen.

Eine Baumbestandsfläche ist eine geschlossene, dicht von Bäumen bestandene Fläche in einer öffentlichen Grünfläche ohne Zusammenhang zu größeren Waldgebieten. Baumbestandsflächen, wie z. B. Im Volkspark Jungfernheide sind strukturell dem Wald ähnlich.

Aus den o. g. Gründen und aufgrund großer Interpretationsspielräume bei dem Begriff „Bäume“ auf einer Zeitachse bis ins Jahr 2021 können hier keine Zahlen genannt werden. Ziel ist es jedoch, die verloren gegangenen Bäume kurz bis mittelfristig auszugleichen.

Wesentliches Ziel der Pflege von Anlagenbäumen ist die Förderung und die Gesunderhaltung des Baumes unter Berücksichtigung der ökologischen Grundsätze sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dabei sind u.a. die Entwicklungsziele (z. B. Parkpflegewerk Lietzenseepark) einzuhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

20. Mündliche Anfrage Susanne Klose

 CDU-Fraktion

 eTwinning Programm – ein Thema in unseren

 Schulen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf nehmen am eTwinning Programm der Europäischen Kommission Teil?

 

  1. Wie sieht die Projektbeschreibung in den einzelnen Schulen zu dem Programm aus?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Es handelt sich hier um Fragestellungen die in ihrer Gesamtheit der inneren Schulangelegenheit zuzurechnen sind und nicht der Zuständigkeit des Bezirksamtes obliegen. Ich habe deshalb die Regionale Schulaufsicht um Stellungnahme gebeten. Diese hat daraufhin folgendes mitgeteilt:

 

„Mit eTwinning können sich Schulen vernetzen und finden europaweit Partnerschulen – hierzu gibt es auch in Berlin eine Reihe von Veranstaltungen für Lehrkräfte, die in eTwinning einsteigen möchten. Für besonders gute eTwinningprojekte werden Auszeichnungen verliehen, die „Qualitätssiegel“. Derzeit ist der Schulaufsicht nicht bekannt, dass sich in diesem Schuljahr Schulen am Projekt beteiligen.“ Ich bitte entsprechende Nachfragen direkt an die Regionale Schulaufsicht zu richten.

 

Mit freundlichem Gruß
 

Schmitt-Schmelz

 

 
 

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