Drucksache - 1460/5  

 
 
Betreff: Einwohner*innenfragestunde informativ und transparent gestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
15.05.2020 
12. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden      
12.06.2020 
13. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden!      
14.08.2020 
14. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden vertagt   
11.12.2020 
15. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.01.2021 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ántrag
Ersetzungantrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die schriftliche Beantwortung von Einwohner*innenfragen gemäß § 47 (4) und (7) der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf auch bei Abwesenheit der Fragesteller*innen in der Einwohner*innenfragestunde sicherzustellen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, grundsätzlich jede Antwort – sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche – auf zulässige Einwohner*innenfragen auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) allen interessierten Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.

 

Der § 47 (7) der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ist wie folgt zu ändern:

 

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung. Der Anspruch ist durch die Veröffentlichung des Manuskripts oder des Wortlauts der Beantwortung auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erfüllt.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 
 

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