Drucksache - 1425/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Schulreinigung um eine nasse Tagesreinigung zu ergänzen. Ebenso sichert es die nötige Anzahl an Reinigungskräften sowie eine Kontrolle in Form von schriftlichen Nachweisen, bzw. den Einsatz eines Vormanns zu. Das Bezirksamt gewährleistet eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen. Die dafür nötigen zusätzlichen Mittel sind beim Senat anzufordern und dauerhaft in die Haushaltsplanung einzubeziehen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung einzusetzen. Ziel muss sein, feste Reinigungskräfte in den Schulbetrieb zu integrieren und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten deutlich zu verbessern. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird die Schulreinigung von Fremd- auf Eigenreinigung umgestellt. Das Bezirksamt legt dar, wie eine vollständige Rekommunalisierung erreicht werden kann und welche finanziellen und personellen Mittel dafür erforderlich sind. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt 2022/23 und den folgenden Jahren einzustellen und zusätzlich nötige Mittel beim Senat anzufordern, ggf. über einen Nachtragshaushalt.
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