Drucksache - 1408/5  

 
 
Betreff: Jahrmärkte auf dem Breitscheidplatz –
Anspruch und Qualität an Stadtraum?!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Tschörtner/Heyne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage - schriftliche Beantwortung

1

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungen bzw. Märkte (Ostermarkt, Summer in the City, etc.) während eines Jahres auf dem Breitscheidplatz vom Bezirksamt genehmigt?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Qualität der Veranstaltungen bzw. Märkte auf dem Breitscheidplatz in Bezug auf Aufenthaltsqualität und Besucherentwicklung?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zu einer größeren Vielfalt und höheren Qualität der Veranstaltungen und Märkte beizutragen bzw. im Rahmen der Genehmigung stärker diese Aspekte zu berücksichtigen?

 

zu Frage 1 - 3: 

 

Auf dem Breitscheidplatz finden im Wesentlichen jährlich wiederkehrend die gleichen größeren Veranstaltungen statt.

 

Bereits die Antragstellung erfolgt in Absprache mit der AG City, die teilweise auch Co-Veranstalter ist. Halbjährlich werden im „Beirat Breitscheidplatz“ - zu dem regelmäßig auch die Fraktionen eingeladen werden - die vergangenen Veranstaltungen reflektiert und kommende Veranstaltungen diskutiert. In diesem kontinuierlichen Evaluierungsprozess werden regelmäßig beobachtete Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert und gegeben­enfalls umgesetzt. Bis dato konnte auch von Seiten der Fraktionen hier kein lautstarker Widerspruch festgestellt werden.

 

 

Weitere Veranstaltungen sind nach dem Nutzungs- und Gestaltungsstatut vom Breitscheidplatz über die Tauentzienstraße bis Wittenbergplatz auf Grund der begrenzten Veranstaltungstage nicht realisierbar.

 

Grundsätzlich ist eine Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen erforderlich, ferner eine Bestätigung der Versicherungsanstalt über ihre Bereitschaft, Versicherungsschutz zu gewähren. Auf- und Abbauzeiten sind anzugeben, ein Lageplan mit Bezeichnung der Aufbauten ist einzureichen. Ggf. ist ein Verkehrszeichen-plan erforderlich, ebenso ein Antrag auf gewerberechtliche Festsetzung, bzw. ein Antrag auf Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke oder ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 55 der Gewerbeordnung. Die Merkblätter „Bio, fair und Nachhaltig“, „LaGetSi“, „Feuerwehr“, „Barrierefreiheit“, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht“ und „Sanitätsdienst“ werden zur Kenntnis und Beachtung übersandt. Hinsichtlich einer eventuelle Lärmproblematik wird an das Umweltamt, in Bezug auf Aufbauten an das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und an den TÜV verwiesen.

 

Weihnachtsmärkte dürfen von Montag nach Totensonntag an eröffnet werden und müssen spätestens bis zum 31. Dezember abschließend abgebaut sein. Bei zeitgleichen Veranstaltungen soll eine bezirksübergreifende Abstimmung erfolgen.

 

Im Zuge von Informationskampagnen von Regionen werden jährlich 2 weitere Veranstaltungen erlaubt, die auch von kommerziellen Anbietern begleitet werden dürfen. Die Veranstaltungen dürfen jeweils 1 Woche dauern. Die Region muss für jedermann aus den Aufbauten oder der Werbung erkennbar sein.

 

Aktivitäten der Europäischen Union, der Bundesregierung, des Landes oder der Bezirke Charlottenburg - Wilmersdorf oder Tempelhof - Schöneberg werden nach Maßgabe freier Flächen für jeweils max. 3 Tage genehmigt.

 

Künstlerische oder sportliche Darbietungen bei denen keine Einnahmen erzielt werden sollen oder die Einnahmen für den Veranstalter nicht im Vordergrund stehen, werden außerhalb der vorstehend genannten Aktivitäten für jeweils max. 3 Tage genehmigt, es sei denn im überwiegenden Interesse des Bezirkes oder des Landes ist eine längere Nutzung sinnvoll.

 

Veranstaltungen ehrenamtlicher Institutionen insbesondere von Sport oder Betreuungsinstitutionen, Kirchen und ihren sozialen Verbänden und anerkannten politischen Parteien wer-den nach Maßgabe freier Flächen für max. jeweils für 3 Tage erlaubt.

 

Erforderlichenfalls notwendige Aufbauarbeiten dürfen nicht vor 06.00 Uhr beginnen, Abbauten dürfen nicht über 24.00 Uhr hinaus erfolgen.

 

Vor und während Gottesdiensten dürfen weder lärmintensive Auf- oder Abbauten erfolgen noch im Kirchenraum wahrnehmbare verstärkte Musik oder Sprache auf dem Breitscheidplatz erfolgen.

 

Veranstaltungen dürfen nicht vor 9.00 Uhr beginnen (ausgenommen der städtische Wochenmarkt) und nicht länger als 23.00 Uhr dauern. Die Lärmvorschriften sind bei allen Aktivitäten unbedingt zu beachten.

 

Bis auf die Nutzung durch Tische und Stühle dürfen alle vorstehend nicht genannten Nutzungen nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. 

 

 

Statistische Erhebungen über Aufenthaltsqualität und Besucherentwicklung werden von Seiten des Bezirksamtes nicht geführt.

 

Das Bezirksamt sieht bei einzelnen Veranstaltungen ein Verbesserungspotenzial, sowie dies, meist ausschließlich von Seiten des Bezirksamtes, im Beirat geäußert wird und ist hierzu mit dem Veranstaltern im Gespräch.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Arne Herz

 

 
 

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