Drucksache - 1405/5  

 
 
Betreff: Private Pyrotechnik zu Silvester einschränken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Drews 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
18.02.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
1405-5 Anlage Bilanz Feuerwehr
1405-5 Anlage Bilanz Polizei

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf zu lokalisieren, an denen das Abbrennen von Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß zur Gefährdung der Bevölkerung geführt hat.

 

Des Weiteren soll das Bezirksamt beim Senat darauf dringen, dass in Anlehnung der schon erfolgten positiven Erfahrungen der beiden Verbotszonen in Berlin auch in Charlottenburg-Wilmersdorf dementsprechende Zonen eingerichtet werden. Dabei sollen besonders Straßenzüge, in denen sich Krankenhäuser, Kinder, Senior*innen und Pflegeheime befinden, betrachtet werden.

 

Des Weiteren ist zu prüfen, ob anstatt des Abbrennens privater Pyrotechnik die Möglichkeit besteht, ein Feuerwerk an lokaler Stelle durch den Bezirk zu realisieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2020 zu berichten."

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Bisher konnten Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf, an denen das Abbrennen von Pyrotechnik in erheblichen Ausmaß zur Gefährdung der Bevölkerung geführt hat, nicht festgestellt werden.

 

Nach § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Das gilt auch an Silvester und für alle Kategorien von Feuerwerksartikeln. Die für Silvester bestehende Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 2 1. SprengV bezieht sich nicht auf das Verbot des § 23 Abs 1 1. SprengV. Die Ausnahmeregelung ermöglicht es volljährigen Personen, an Silvester ohne sonst erforderliche Erlaubnis, pyrotechnische Gegenstände an dafür erlaubten Orten abzubrennen. An das Verbot des § 23 Abs 1 1. SprengV sind sie dennoch gebunden. Da der Sachverhalt bundeseinheitlich bereits geregelt ist, bedarf es keiner zusätzlichen Regelung.

 

Den zum letzten Jahreswechsel in Berlin eingerichteten Verbotszonen lagen daher auch herausragende Umstände zugrunde (unmittelbare Nähe zur zentralen Veranstaltung an der Straße des 17. Juni bzw. seit Jahren wiederkehrende kritische Situationen im Steinmetzkiez, vgl. entsprechende Presseberichterstattung).

 

Nichts desto trotz fühlen sich viele Menschen auch andernorts in der Stadt in ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden erheblich eingeschränkt und Einsätze von Polizei und Feuerwehr in der Silvesternacht finden flächendeckend statt, auch in Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Bilanz-Pressemitteilungen des letzten Jahreswechsels werden als Anlage beigefügt. Die Feuerwehr führt in ihrer Bilanz exemplarisch zwei Brände im Ortsteil Charlottenburg auf, die Polizei hebt kritische Einsätze in anderen Bezirken hervor.

 

Insgesamt hat die Debatte über Silvesterfeuerwerk in Städten um den letzten Jahreswechsel an Fahrt aufgenommen, wobei die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und auf die Umwelt kritisch diskutiert wurden. Die Kritik entzündet sich dabei insbesondere an privat abgebrannter Pyrotechnik. Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV daher unbeschadet der bereits existierenden Regelungen an die Senatsverwaltung für Inneres weitergeleitet, da sich die BVV damit in der breit geführten Debatte um ein für möglichst alle Menschen freudvolles und gesundes Feiern des Jahreswechsels positioniert hat. Die Stellungnahme der Senatsverwaltung wird der BVV nach Eingang zur Kenntnis gegeben.

 

Bezüglich der Durchführung größerer Feuerwerke, an denen sich eine größere Zahl an Menschen erfreuen kann und die als Ersatz für das Abbrennen privater Pyrotechnik veranstaltet werden können ist festzuhalten, dass die Veranstalter des Weihnachtsmarkts an der Gedächtniskirche jährlich am Silvesterabend (um 18, 20, 22 und 24 Uhr) vier Feuerwerke zünden und damit den zentralen Platz der City West bespielen.

 

Sollten darüber hinaus weitere Feuerwerke im Bezirk gewünscht sein, wären dafür die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Je nach Intensität sind grob geschätzt um die 1.000 Euro/min zu veranschlagen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Verdrängungswirkung ohne klar verständliche, kommunizierte und grundsätzlich durchgesetzte Verbotszonen kaum zu erzielen sein wird. Dies kann das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nicht bewerkstelligen, weshalb die weitere Debatte auf der Landesebene abzuwarten bleibt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

                                                                                                                            Anlagen

        Bilanz Berliner Polizei

        Bilanz Berliner Feuerwehr

 

 

 

Reinhard Naumann       Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 
 

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