Drucksache - 1397/5
1. Mündliche Anfrage: Constanze Röder SPD-Fraktion Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz gefährdet?
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage: Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Pflege der Schulgrundstücke jeder allgemeinbildenden Schule im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage: Alexander Koch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mierendorff-Grundschule Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage: Felix Recke FDP-Fraktion Ausbesserung des Spreeradwegs auf Eigeninitiative
Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage: Dr. Michael Seyfert AfD-Fraktion Warum meiden zwei Drittel der Eltern die Grundschulen im eigenen Kiez?
Ich frage das Bezirksamt:
6. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE WerkStadtForum
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Dem Bezirksamt sind keine Positionierungen von Senatsverwaltungen zum WerkStadtForum bekannt. Auf Einladung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nahmen Vertreter*innen der AG City und des Bezirksamtes an einem Informationsgespräch teil und erhielten dabei eine ausdrückliche Ermunterung, sich in dieser Form einzumischen und das Angebot zur Kooperation.
zu 2. Das BA begrüßt das zivilgesellschaftliche Engagement, das im WerkStadtForum deutlich wird und hat sich am 28.1.2020 die Arbeit des WerkStadtForums vorstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
7. Mündliche Anfrage: Dr. Felicitas Tesch SPD-Fraktion 10 Jahre ISS
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1 und 2: Grundsätzlich ist aus Sicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf eine positive Bilanz zu ziehen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die ISS von Eltern und Schüler*innen als eigenständige Schulart angenommen wird und sich zunehmend auch Eltern, deren Kind eine Gymnasialempfehlung hat, für die Anmeldung an einer ISS entscheiden. Festzustellen ist allerdings, dass die ISS‘en, die über keine Oberstufe/Sek II verfügen gegenüber den ehemaligen Gesamtschulen im Nachteil sind. Grundsätzlich wünschen Eltern, dass ihre Kinder auch an der ISS das Abitur ablegen können, einen erneuten Schulwechsel können sie sich in der Regel nicht vorstellen.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt daher die Schulen in ihrer Weiterentwicklung. Zum einen bestehen bereits Kooperationen zwischen ISS‘en mit und ohne Oberstufe aber mittlerweile auch zwischen ISS‘en und Gymnasien. In der Folge ist festzustellen, dass zwischenzeitlich erreicht werden konnte, dass alle ISSs durch entsprechende Kooperationen die Möglichkeit bieten, das Abitur abzulegen. An der Peter-Ustinov ist es möglich, das Abitur an einer kooperierenden OSZ abzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
8. Mündliche Anfrage: Susanne Klose CDU-Fraktion Was passiert am Halemweg?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Aus welchem Grund müssen die Kriterien für das Wettbewerbsverfahren Bauvorhaben Halemweg neu gefasst werden?
Hierbei handelt es sich nicht um einen Wettbewerb zu einem Bauvorhaben sondern um ein zweiphasiges konkurrierendes Städtebauliches Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebauliches Gesamtkonzept für den zentralen Bereich am Halemweg, in dem einerseits die Erweiterungswünsche der Infrastruktureinrichtungen mit Kita, Angeboten für Jugend- und Stadtteilarbeit sowie Weiterbildungseinrichtungen (Volkshochschule, Musikschule, Bibliothek und Kultur) in ihrer Gesamtheit betrachtet und zukünftig richtungsweisend und nachhaltig weiterentwickelt werden sollen. Andererseits wurde geprüft, wie sich Wohnungsneubau in diese städtebaulichen Zusammenhänge einordnen könnte
Im Rahmen der Phase 1 wurde deutlich, dass ausreichend Flächen zur Verfügung stehen um sowohl Infrastruktur als auch Wohnen in ergänzender Weise entwickeln zu können. Die beiden verbliebenen Büroarbeitsgemeinschaften sollten nun anhand der Überarbeitung aufzeigen, wie und in welcher städtebaulichen Form dies erfolgen kann.
Am 28. November 2019 endete nun die zweite Phase des städtebaulichen Gutachterverfahrens zur Neugestaltung des Gebietszentrums der Siedlung Jungfernheide mit einer öffentlichen Präsentation und einer nachfolgenden Sitzung des Obergutachtergremiums am 29.November.
Der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft yellowz und häfner jiménez betcke jarosch basiert auf einem zentralen Platz in der Mitte des Halemweges mit umgebender Randbebauung, in der die unterschiedlichen infrastrukturellen Nutzungen untergebracht sind.
Die Arbeitsgemeinschaft aus Studio Schultz Granberg mit bbz landschaftsarchitekten berlin verfolgt demgegenüber einen straßenbegleitenden Ansatz mit Konzentration der öffentlichen Nutzungen entlang des Halemweges.
In der Obergutachtersitzung wurde jedoch seitens des Bezirks deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder eine verbindliche Vorgabe für den Wohnungsneubau noch zu den Flächenbedarfen der Weiterbildungseinrichtungen gemacht werden können. Beide Konzepte bauen jedoch auf der Bibliothek und auf weitere Infrastrukturangebote als zentrale Ankernutzung am Halemweg/Platz auf, sodass deren auch nur (teilweiser) Wegfall beide Konzepte grundsätzlich in Frage stellen würde und daher gravierende Auswirkungen auf ihre Umsetzbarkeit hätte.
Aufgrund der grundsätzlich in Frage gestellten Vorgaben seitens des Bezirks sah sich das Obergutachtergremium zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, eine abschließende Entscheidung für eines der beiden Konzepte zu treffen und empfahl eine verbindliche Konkretisierung der Aufgabestellung durch den Bezirk und eine nochmalige Überarbeitung im 1. Halbjahr 2020.
2. Wer trägt die dadurch entstehenden Kosten?
Die Kosten für die nochmalige Überarbeitung, also eine dritte Phase, können nicht aus Mitteln des Förderprogramms Stadtumbau finanziert werden. Somit hat der Bezirk die Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage: Christoph Wapler Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ausbildung im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Wapler,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Die aktuelle Anzahl stellt sich wie folgt dar:
36 Verwaltungsfachangestellte 6 Fachangestellte im Medien- und Informationsdienst 26 Gärtner/innen 1 Medizinische Fachangestellte 2 Vermessungstechniker/innen 8 Studierende (dual), u.a. Informatik 79 Auszubildende 1 Lebensmittelkontrollsekretäranwärter (Beamter)
13 Praktikant/innen (Stand 13.1.2020: Zahl schwankt unterjährig).
Entsprechende Zahlen aus den anderen Bezirken liegen hier nicht vor und konnten aufgrund der Kürze der für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht erfragt werden.
Zu 2.:
Einrichtung und Aufbau des neuen Nachwuchskräftezentrums im Dienstgebäude Gos-larer Ufer als wichtigem Bestandteil der SE FinPers erfolgen schrittweise in diesem Jahr. Der dafür erforderliche Umzug des bisherigen Ausbildungsbereichs aus dem Rathaus Charlottenburg wird voraussichtlich Mitte März realisiert werden.
Es gibt konkrete Überlegungen, neben den genannten Berufen den Bedarf für weitere Ausbildungsberufe (z.B. Fachinformatiker/innen, Veranstaltungskaufmann/-frau) und für andere Fachrichtungen im dualen Studium zu prüfen.
Ab September werden drei Stadtsekretäranwärter/innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Darüber hinaus ist nach Akkreditierung des dualen Studiengangs Öffentliche Verwaltungswirtschaft (voraussichtlich ab 2021) die Einstellung von jährlich fünf Studierenden geplant.
Im dualen Studiengang Architektur – sofern dieser rechtzeitig eingeführt wird - ist die Einstellung von jeweils zwei Studierenden in den Jahren 2021 und 2022 geplant.
Mit dem Berliner Qualifizierungsnetzwerk (BQN) ist erst kürzlich vereinbart worden, Praktikumsplätze für Bewerber/innen einzurichten, die bisher keinen Zugang in den öffentlichen Dienst gefunden haben. Hierzu ist von uns als erstem Bezirk am 09.12.2019 eine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden.
Die Anzahl steigert sich damit nach gegenwärtigem Stand bis 2022 um rund 50% von derzeit 80 auf voraussichtlich 120 Auszubildende (ohne Praktikant/innen). Es ist vorgesehen, beginnend mit diesem Jahr in dem zugesagten Quartalsbericht für den Haushaltsausschuss auch diesen Bereich abzubilden.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
10. Mündliche Anfrage: Stephanie Fest FDP-Fraktion Schulzuweisungen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Nein, aus Sicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf werden die Klassen durch die gestellten Umschulungsanträge nicht ungünstig zusammengesetzt. Es gibt zu jeder Schule Umschulungsanträge weg von der Schule, als auch hin zur Schule.
Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Gründe, warum Eltern einen Antrag auf Umschulung für ihr Kind stellen, vielfältig sind. Der Wunsch nach einem besonderen Schulprofil, der Besuch der Schule des Geschwisterkinds, das nicht durch die Schule im Einschulungsbereich beschult wird oder ein anderes Ganztagsangebot stehen bei den Wechselwünschen im Vordergrund. Die genannten Zahlen sind gleichbleibend hoch und werden den Mitgliedern des Ausschusses für Schule jedes Jahr im Rahmen der Darstellung zur Organisation des 1 Jahrgangs zur Verfügung gestellt.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bestehen für insgesamt 4 Schulen mit insgesamt 11 Zügen keine Einschulungsbereiche (Paula-Fürst-Schule, Reinfelder-Schule, Comenius-Schule und Judith-Kerr-Grundschule). Darüber hinaus bestehen an weiteren drei Schulen insgesamt 7 Züge ohne Einschulungsbereiche (Charles-Dickens-Grundschule, Joan-Miro-Grundschule und Katharina-Heinroth-Grundschule).
Sofern Eltern sich eine Beschulung ihres Kindes/ihrer Kinder z.B. mit dem besonderen Sprachangebot der Staatlichen Europa Schulen wünschen, müssen sie einen Umschulungsantrag stellen. Auch wenn die Eltern sich eine gebundene Ganztagsschule wünschen aber im Einschulungsbereich einer offenen Ganztagsschule wohnen, ist ein Umschulungsantrag erforderlich. Das gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall. Oder ein weiteres Kind der Familie besucht bereits eine Schule, die nicht Einschulungsschule ist, auch dann muss ein Umschulungsantrag gestellt werden.
Darüber hinaus bieten viele Schulen auch besondere Schulprofile: Sportprofil, Musikbetonung, Montessori-Orientierung oder inklusive Schwerpunktschule und, und, und. Wechselwünsche von Eltern bestehen allerdings auch, weil sie für ihre Kinder keine Beschulung in der Schulanfangsphase wünschen oder das jahrgangsübergreifende Lernen ablehnen oder umgekehrt sich diese für ihr Kinder wünschen.
Die Gründe für einen Schulwechsel sind vielfältig und in der Regel damit begründet, dass die Schule im Einschulungsbereich nicht das Angebot bietet, dass ggf. die Nachbarschule hat. Das Bezirksamt geht davon aus, dass auch zukünftig die Anzahl der Umschulungsanträge hoch bleibt aber auf Grund steigender Schülerzahlen ggf. immer weniger Anträgen entsprochen werden kann. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Zu 2: Das Bezirksamt sieht keine Notwendigkeit dem entgegen zu wirken, da die Bildungschancen im Bezirk nicht vom Besuch einer bestimmten Schule abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Personal zur Umsetzung des sozialen Erhaltungsrechts
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zum Stichtag 01.01.2020 waren 2,5 VZÄ mit der Umsetzung des sozialen Erhaltungsrechts betraut.
Zusätzlich sind der Arbeitsgruppe zwei Honorarkräfte zugeordnet. Diese sind jedoch mit kurzfristigen Verträgen ausgestattet und nehmen Aufgaben zur Umsetzung des sozialen Erhaltungsrechts nicht vollumfänglich und auch nur stundenweise wahr.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage: Dr. Felicitas Tesch SPD-Fraktion Kostenfreies Mittagessen an Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf kann das Ergebnis, dass die Zahl der Schüler*innen, die in den Jahrgangstufen 1 - 6 am elternkostenbeteiligungsfreien Schulmittagessen teilnehmen gestiegen ist, teilen.
Im Mai 2019 wurden für die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und Grundstufen rund 145.000 Portionen finanziert und im September 2019 rund 195.000 Portionen.
Das Bezirksamt bewertet diesen Fakt als sehr positiv, da er aufzeigt, dass nun auch Kinder Mittag essen, die bisher, u.a. aus finanziellen Gründen kein Mittagessen zu sich genommen haben.
zu 2. An allen betroffenen Schulen wird seit dem 01.08.2019 das elternkostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen angeboten und sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, auch am Schulmittagessen teilnehmen können. Da erst Anfang 2019 beschlossen wurde das kostenfreie Mittagessen zum 01.08.2019 umzusetzen, haben sich in den Schulen unterschiedliche Problemstellungen hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten ergeben.
Für eine verbesserte Raumausnutzung musste z.T. eine andere Bestuhlung für die Mensen angeschafft, bzw. es mussten weitere Tische und Stühle beschafft werden. Es wurde auch ein Mehrbedarf an Besteck und Geschirr an den Schulen benötigt. An vier Schulen wurden die Mensen schon erweitert. Darüber hinaus werden noch an insgesamt acht Grundschulen durch bauliche Veränderungen die räumlichen Kapazitäten fürs Mittagessen erweitert. Bis diese Maßnahmen realisiert sind, muss ggf. weiterhin mit Übergangslösungen gearbeitet werden.
Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass nur durch die kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt, der regionalen Schulaufsicht und insbesondere der Schulen die Umsetzung möglich war.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
13. Mündliche Anfrage: Simon Hertel CDU-Fraktion Von der Glastonne zum Glasiglu
Ich frage das Bezirksamt:
Insgesamt wurden 119 Standorte genehmigt, davon beziehen sich 17 Standorte auf die Umstellung der Glassammlung.
Aktuell ist dies ein sehr dynamischer Prozess, so wurden im Vorfeld einige Standorte abgelehnt, bzw. modifiziert, einige Standorte im Nachhinein wieder aufgegeben und Ersatzstandorte gefunden. Weitere Standorte befinden sich noch in der Abstimmung.
Zeitgleich zu der vollzogenen Umstellung der Glassammlung fiel die Jahresspitze zum Jahresende. Berlin Recycling hat darauf reagiert und fährt momentan einen Ein-Wochen-Turnus, so dass nach eigener Aussage spätestens Ende Januar 2020 die aktuelle Situation abgearbeitet sein soll. Eine haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeit wird angestrebt.
Insgesamt kann ich Ihnen aus meiner Sicht bestätigen, dass die Abschaffung der haushaltsnahen Glassammlung von den Bezirken kritisch gesehen wurde und dies gegenüber der BSR und der federführenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mehrfach, bereits vor einem Jahr klar geäußert wurde.
Unter anderem mit dem Hinweis möglicher fehlender Akzeptanz und lärmintensiven Elementen. Wie Sie feststellen können ohne Ergebnis.
14. Mündliche Anfrage: Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Personal beim Ordnungsamt
Ich frage das Bezirksamt:
Im Moment sind 78 Stellen (VZÄ) im Ordnungsamt unbesetzt. Aktuell laufen für über 90 % dieser Stellen Auswahlverfahren. Davon sind 32 Parkraumüberwachungskräfte (10 in der Besetzung) und 23 aus dem Bereich des Allgemeinen Ordnungsdienstes, wo aktuell eine Stellenausschreibung läuft und 17 Stellen davon zum 1. Januar 2020 dazu gekommen sind.
Der Statistik ausgenommen sind Wochenstundenreduzierungen, Mutterschutz bzw. Elternzeitaspekte sowie eine Beschäftigungsposition, die bis 31.12.2020 befristet ist.
Bei den restlichen unbesetzten Stellen ist entweder eine aktuelle Bewertung in Arbeit oder die Stellenbesetzung ist aufgrund von Umsetzungen bzw. Übernahme von Auszubildenden geplant.
Für das Umsetzen von Fahrzeugen gilt für das Ordnungsamt weiterhin die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 des Polizeipräsidenten in Berlin einschließlich der Einschreitkonkretisierung vom 10.07.2019. Hiernach muss das Ordnungs-amt Fahrzeugumsetzungen über die Einsatzleitzentrale der Polizei (ELZ) veranlassen. Von dort erfolgt die Koordination der Abschleppfahrzeuge der Vertragsabschleppfirmen.
Werden verkehrswidrig auf Busspuren geparkte Fahrzeuge von Dienstkräften des Ordnungsamtes festgestellt, ergreifen diese entsprechende Maßnahmen und veranlassen über die ELZ Umsetzungen.
Im Übrigen ist die BVG erst seit kurzem befugt, eigenständig Umsetzungen vorzunehmen. Die Einsätze sollen zunächst ausschließlich nachts erfolgen. Hinsichtlich einer zukünftigen Zusammenarbeit ist die BVG noch nicht auf uns zugekommen.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass wir auch im letzten Jahr erneut die Liste der Bezirke angeführt haben, bei der Zahl der Fahrzeugumsetzungen.
15. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Wohnraum ist zum Wohnen da
Ich frage das Bezirksamt:
Für die Tätigkeit im Bereich der Zweckentfremdung sind aktuell 8 bezirkseigene Stellen vorgesehen. Des Weiteren stehen seitens der zuständigen Senatsverwaltung 4 weitere Stellen über eine Abordnung der jeweiligen Dienstkräfte zur Verfügung.
Mit Datum vom 01.01.2020 sind 6 bezirkseigene Stellen sowie 1 Stelle der Senatsverwaltung unbesetzt. Der Abschluss des Auswahlverfahrens für 5 bezirkseigene Stellen steht kurz bevor und befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Nach derzeitigem Stand können alle fünf Stellen besetzt werden. Die vorhergehenden Auswahlverfahren waren nicht erfolgreich.
Derzeit ist eine Person vorwiegend mit der Aufgabe der Wohnungsaufsicht in der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt betraut. Eine weitere Stelle wurde zum 01.01.2020 eingerichtet. Hier wird zeitnah mit der Ausschreibung begonnen
16. Mündliche Anfrage: Albrecht Förschler CDU-Fraktion Umzug in die Soorstraße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Förschler,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Ja. Dieses Ziel wurde vom Bezirksamt zuletzt durch interne Gespräche und Verhandlungen mit dem LAF vorangebracht. Auf Grundlage der derzeitigen Verabredungen hält das Bezirksamt einen Umzug von ca. 200 Bewohner*innen der GU Eschenallee (Haus 3) in die bis dann fertig gestellte GU Soorstraße für machbar. Die verbleibenden Bewohner*innen sollen in der naheliegenden GU Heerstraße Untergebracht werden.
Zu 2.: Eine Baufertigstellung der GU Soorstraße ist laut Aussage des LAF bis August/September 2020 geplant. Die Aufnahme der Renovierungsarbeiten für die GU Eschenallee (Haus 3) wurde durch das LAF bis September 2020 zurückgestellt, sodass eine Überschneidung der Daten und ein direkter Umzug der Bewohner*innen möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
17. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Leerstand ist ein Skandal - wie sieht dies das Bezirksamt?
Ich frage das Bezirksamt:
Es gab bereits im Januar 2019 ein gleichlautendes Urteil. Danach wurden 2 Amtsverfahren eingeleitet, unter anderem die Wilmersdorfer Straße 82. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Keine.
Für jeden Leerstand der bekannt wird, ist ein Amtsverfahren eingeleitet worden.
18. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Balkonanbau im Erhaltungsgebiet
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Das o. g. benannte Gutachten beschreibt auf den Seiten 17 ff. die städtebauliche Gestalt des „Landhausviertels“ und benennt dabei auch die baulichen Gestaltungsmerkmale, durch welche diese städtebauliche Gestalt geprägt wird. Sie wird insbesondere beschrieben als „Gesamtheit aller Elemente, die das städtebauliche Gesicht [des] Gebiets bestimmen, [insbesondere] die räumliche Struktur [und] die Freiraumstruktur“. Als kennzeichnend für diese städtebauliche Gestalt werden insbesondere die zweigeschossigen Villen und Landhäuser benannt, welche jedoch in unterschiedlicher Ausprägung hinsichtlich ihrer Konzentration und Bauweise sowie der baulichen Elemente jenseits der Hauptanlage, auftreten. Weder aus dem Gutachten noch aus der hierauf aufbauenden städtebaulichen Erhaltungsverordnung lassen sich explizite gestalterische Vorgaben bzw. eine Zu- oder Unzulässigkeit einzelner baulicher Elemente ableiten. Hierfür bedürfte es gestalterischer Festsetzungen, etwa im Rahmen einer Gestaltungsverordnung.
Das Bezirksamt hat im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens eine Zustimmung für die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch Gebäudeteile – die Balkone an der Südfassade des Gebäudes Berliner Straße 65/66 – auf der Grundlage des § 23 Abs. 3 BauNVO erteilt. Diese Zustimmung war zu erteilen, da die Überschreitung das Kriterium der Geringfügigkeit erfüllte, das Vorhaben den ortsüblichen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprach und bei vergleichbaren Fällen in der Regel ebenfalls erteilt wird (Gleichbehandlungsgrundsatz). Die übrigen Balkonanlagen verursachten keine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche. Ferner wurde geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der bestehenden Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bedenklich ist.
Das Erhaltungsgebiet „Landhausviertel“ dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Gemäß § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen geplanter baulicher Änderungen auf das Erscheinungsbild eines isoliert betrachteten Einzelgebäudes sind dabei von untergeordneter Bedeutung, auch ist eine Unterscheidung zwischen Landhäusern und Villen hier unbeachtlich. Entscheidend ist vielmehr die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets in seiner Gesamtheit. Aufgrund der Vielzahl der bereits bestehenden Balkone, Freisitze und Vorbauten ist nicht erkennbar, dass die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets „Landhausviertel“ durch den Anbau von Balkonen an die beiden Gebäude beeinträchtigt würde. zu 2. Das Bezirksamt wird auch weiterhin sämtliche Anträge in den Geltungsbereichen der bestehenden städtebaulichen Erhaltungsgebiete kritisch dahingehend prüfen, ob geplante Maßnahmen die städtebauliche Gestalt der jeweiligen Gebiete beeinträchtigen können und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entsprechend reagieren. Ein „Verwässern“ der städtebaulichen Erhaltungsgebiete im Allgemeinen oder des Erhaltungsgebiets „Landhausviertel“ im Speziellen findet durch die rechtskonforme Anwendung der Erhaltungsgebiete durch das Bezirksamt nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
19. Mündliche Anfrage: Sebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Überdeckelung der A100
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Trifft es zu, dass, wie im Bericht der Abendschau im RBB am 12.01.2020 gemeldet, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Machbarkeitsstudie für eine Überdeckelung der A100 aufgrund von Personalmangel in der Verwaltung abgelehnt hat und anstatt dessen nur das Pilotprojekt für einen Autobahndeckel zwischen Knobelsdorffbrücke und Kaiserdammbrücke prüfen will??
Der aktuelle Sachstand ist der Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats auf Drucksache 18/2384 zu entnehmen. (Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2384.pdf) Darin heißt es: „Technische Machbarkeitsstudien erfordern (anders als die bisher vorliegenden rein städtebaulichen Untersuchungen) Ingenieur-Know-how in großem Umfang. Angesichts der derzeitig extrem angespannten Situation im Ingenieurbereich ist eine technische Untersuchung in diesem Ausmaß aktuell nicht leistbar. Dies gilt sowohl für die Infrastrukturbetreiber (DB AG, Autobahn) als auch für Gutachter, Ingenieurbüros usw. Eine Untersuchung in dem geforderten Umfang würde sämtliche Ingenieurkapazitäten in der Abt. Tiefbau binden. Die intern erforderliche Personalkapazität beträgt ca. 20 % des extern zu beauftragenden Honorars eines Ingenieurbüros (Beispiel: Honorar für Machbarkeitsstudie Teilbereich ca. 300 T€ -> intern erforderliche Personalkapazität ca. 60 T€ = 1 P). Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen um das Ergebnis ggf. auf andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht ist der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und Kaiserdammbrücke für ein Pilotprojekt geeignet. In diesem Bereich ist die zerschneidende Wirkung der Stadt durch die dort verlaufenden Verkehrsträger besonders prägend, obwohl diese Troglage einen weitgehend natürlichen Ursprung hat. Die ausgeprägte Topografie der Tallage, in der die BAB A 100 und die Bahnanlagen liegen, erklärt sich durch eine Dünenböschung aus der letzten Eiszeit.“
Was bedeutet dies für die weiteren Schritte des Bezirksamts hinsichtlich der Planungen für eine Überdeckelung der A100?
Das Bezirksamt plant und baut keine Autobahnen und beauftragt sie auch nicht. In der unter 1. Zitierten Mitteilung des Senats heißt es zu den aktuellen Planungen:
„Im Zuge der derzeit laufenden Planungen sind keine Verkehrsinfrastrukturflächen der Bundesautobahn in Troglage betroffen. Weder im Bereich des AD Funkturm, noch im Bereich Westendbrücke bzw. Rudolf-Wissell Brücke und AD Charlottenburg ist 3 deshalb wegen der technischen Randbedingungen (Höhenlage, Bahnanlagen, Bahnhöfe usw.) eine Deckelung umsetzbar, so dass die Ersatzneubauplanungen wegen der dramatischen Situation der Bestandsbauwerke weitergeführt werden müssen.“
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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