Drucksache - 1368/5
Die BVV beschließt:
Die BVV beschließt die Änderung der Zweckbestimmung einer ca. 1.789 m² großen, sportlich nicht genutzten Teilfläche der öffentlichen Sportanlage „Sportplatz Sömmeringstraße 15“ zugunsten einer kulturellen Nutzung.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Bezirksverwaltungsgesetz § 7 Abs. 2 und 4 Sportförderungsgesetz
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