Drucksache - 1364/5  

 
 
Betreff: Missbrauch bei Wohnungsaufteilungen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.01.2020 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
22.01.2020 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
05.02.2020 
74. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
19.02.2020 
75. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.03.2020    -entfällt- 77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
06.05.2020 
78. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
20.05.2020 
79. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden! vertagt   
30.06.2020 
82. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich per E-Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
07.08.2020 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.08.2020 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnraum und Gewerbe nur dann zu erteilen, wenn die Antragsteller*innen rechtswirksam erklären, dass der vorgelegte Aufteilungsplan mit den Verhältnissen vor Ort übereinstimmt.

 

Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten.

 

 
 

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