Drucksache - 1348/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der angebotenen Mieterberatung auf die möglichen Konsequenzen des Mietendeckels hinzuweisen, wenn dieser vor Gericht keinen Bestand hat.
Die Information soll folgende Punkte enthalten:
Der BVV ist bis zum 31. Januar 2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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