Drucksache - 1332/5  

 
 
Betreff: Entwurf der Verordnung gemäß §172 Abs. 1, Satz 1, Nr.2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet "Klausener Platz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Begründung Klausenerplatz
Anlage 2 Geltungsbereich Karte A4
Anlage 3 Entwurf RVO_Klausernplatz
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Entwurf der Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Klausenerplatz" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2).

 

 

Umwandlungsverordnung

Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Klausenerplatz" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.

 
 

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