Drucksache - 1326/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt eine Förderzusage aus dem Jahr 2013 für den Wegeabschnitt des kombinierten Fuß- und Radweges entlang des Spreeufers zwischen dem Charlottenburger Tor und dem Schloss Charlottenburg vor.
Die Abschnitte zwischen Charlottenburger Tor und Dovebrücke sowie zwischen Caprivibrücke und Schlossbrücke konnten inzwischen fertiggestellt werden, jedoch leider nicht der Abschnitt zwischen der Dove- und Caprivibrücke. Der Abschnitt konnte aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht so zügig wie erhofft bearbeitet werden.
Für den genannten Streckenabschnitt wurden 2017 ein Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes bis 31.12.2019 (finanztechnisch) und Erhöhung der Fördermittel bei der zuständigen Senatsverwaltung gestellt. Das Prüfergebnis der Sen UVK zur Ergänzungsunterlage und Genehmigungsplanung liegt vor. Nach der Ausschreibung der Bauleistungen in den nächsten Wochen steht die Realisierung ab Frühjahr 2020 an.
Die Herstellung des Uferweges in der zukünftigen Grünanlage Englische Straße 20 auf dem Flurstück 433, Flur 6, Gemarkung Charlottenburg, zwischen Spree und der südlichen Flurstücksgrenze ist durch den veranlasst und bereits abgeschlossen worden. Die technische Abnahme des Uferweges durch den Bezirk erfolgte am 14.10.2019.
Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau haben die weitere Planung und Umsetzung von Teilen des Spree-Rad- und Wanderwegs an die infraVelo übertragen. Die betreffenden Abschnitte beginnen an der Bahnbrücke Jungfernheide in Charlottenburg und führen bis zur Mündung der Spree in die Havel in Spandau. Ein kurzer Abschnitt am Charlottenburger Tor wird im Zusammenhang mit den Radschnellverbindungen bearbeitet. Das Commitment dazu wurde im Frühjahr 2019 vom Bezirk unterzeichnet.
Nach den umfangreichen Vorabstimmungen, die u.a. mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, dem Wasserstraßenneubauamt, den Berliner Wasserbetrieben, der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, den Bezirks- und Senatsverwaltungen zu führen waren, hat die infraVelo im Oktober ein europaweites Vergabeverfahren für die Planung der Abschnitte von Jungfernheidebrücke bis Wiesendamm und der Spreenordseite vom Grützmachergraben bis Spandauer Horn abgeschlossen.
Nachdem die von der infraVelo beauftragte Machbarkeitsstudie zum Bau einer neuen Spreebrücke am Sophienwerderweg diese Möglichkeit realistisch aufzeigen konnte, sollen auch hier noch in diesem Jahr die Planungsleistungen ausgeschrieben werden.
Die Erarbeitung eines vorläufigen Rahmenterminplans ist eine der vordringlichen Aufgaben der Planer*innen, damit die Abhängigkeiten mit anderen geplanten Maßnahmen, insbesondere der Wasserbetriebe und des Wasserstraßenneubauamts, deren Vorhaben vor dem eigentlichen Bau des Rad- und Wanderweges abgeschlossen sein müssen, berücksichtigt werden können. Die InfraVelo geht daher zur Zeit nicht von einem Baubeginn vor 2022/2023 aus
Es sind aus folgenden Gründen keine Maßnahmen geplant:
Zum einen existiert in unserem Bezirk einer der „20 Grünen Hauptwege“ Berlins entlang der Havel (Weg Nr. 12 „Havelseenweg“). Dieser verläuft zum Teil entlang der Havelchaussee direkt am Ufer, zum Teil als „Havelhöhenweg“ oberhalb und abseits der Immissionen der Havelchaussee direkt an der eiszeitlichen Hangkante mit hervorragenden Ausblicken auf Havel und die andere Uferseite. Dieser Weg wurde Anfang des letzten Jahrzehntes mit Mitteln des damaligen Umweltentlastungsprogramms neu gestaltet und mit erläuternden Hinweisschildern versehen. Außerdem besteht ein Weg ab Schildhorn bis zur Bezirksgrenze entlang der bekannten Strände bzw. Badestellen direkt am Ufer, der nicht Bestandteil des o. g. „Havelseenweges“ ist.
Die Teilflächen, wo kein direkter Uferwanderweg besteht (Wassersport-Bereich am Stößensee bis nördlich der Straße am Postfenn –. am Rupenhorn), sind seit jeher durch wassersportliche Nutzungen geprägt. Dieses ist Ziel der Planung Berlins (Darstellung Wassersport im FNP). Aber auch dieser Weg verläuft entlang der Havelchaussee.
Entlang der Havelchaussee verläuft zumindest in Teilen bereits ein Weg, der von Fußgehenden und Radfahrenden benutzt werden kann, aber aufgrund der Immissionsbelastung und der o. g. Alternativen wenig attraktiv ist.
Zum zweiten ist für die genannten Flächen keine direkte bezirkliche Einflussmöglichkeit gegeben. Diese Flächen sind im Eigentum der Berliner Forsten und unterliegen den Anforderungen des Berliner Waldgesetzes. Der Berliner Grunewald hat bereits eine erhebliche Wegedichte, die perspektivisch künftig wohl eher reduziert wird.
Dem Bezirksamt sind keine Hausboote im engeren Sinne in dem Gebiet bekannt. Sollten der anfragenden Fraktion derartige Wahrnehmungen vorliegen, wird um Mitteilung an die Abt. Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, - Umwelt- und Naturschutzamt - gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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