Drucksache - 1212/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt möge sich gegenüber den zuständigen Stellen beim Senat dafür einsetzen, dass die Pflicht, dem Gesundheitsamt einen Befall mit Gesundheitsschädlingen (im Besonderen bezogen auf Rattenbefall) anzuzeigen, nicht mehr nur bei der betroffenen Person liegt, sondern dass auch die mit der Bekämpfung beauftragte Fachkraft (nach SchädlingsbekämpfungsV §1 (4) ) dem Gesundheitsamt Meldung über den Befall zu erstatten habe.
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