Drucksache - 1073/5  

 
 
Betreff: Schulmittagessen bereits um 09:30 Uhr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell/Förschler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.05.2019 
32. außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage - Beantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

 

1.Auf welche Weise wird die Teilnahme des einzelnen Grundschulkindes am Schulessen für alle verwaltungstechnisch geregelt werden?

 

Die Teilnahme des einzelnen Grundschulkindes wird je nach Schultyp wie folgt geregelt:

 

  1. Gebundene Ganztagsschulen

Die Eltern schließen mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die kostenfreie Lieferung eines Mittagessens ab.

 

  1. Offene Ganztagsschule
    1. Kinder mit Betreuungsvertrag

Das Schulmittagessen bleibt wie bisher Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die Position Schulmittagessen wird allerdings auf null € gesetzt. Der Vertrag wird zwischen den Trägern und den Eltern abgeschlossen.

 

  1. Kinder ohne Betreuungsvertrag

Die Eltern schließen mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die kostenfreie Lieferung eines Mittagessens ab.

 

Die Caterer rechnen dann jeweils die tatsächlichen Essen mit dem Schulträger ab.

 

2.Welche Veränderungen im zeitlichen Ablauf  des Schultages erwartet das Bezirksamt in seinen Abfragen an die Grundschulen?

 

Der zeitliche Ablauf des Schultages ist eine innere Schulangelegenheit und unterliegt somit der Schulaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie. Das Schulamt hat mit der Wahrnehmung der äußeren Schulangelegenheit die Verantwortung die Rahmenbedingungen für die schulischen Belange zu schaffen. Dazu zählt auch die Absicherung des Schulmittagessens. Die Abfragen an den Schulen dienen einer besseren Abstimmung und Koordination, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.

 

3.Sind die vorhandenen Raumkapazitäten hinsichtlich der zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ausreichend?

Falls nein: Welche Maßnahmen / Lösungen werden für den zu erwartenden Andrang getroffen?

 

Für Grundschulen, die bereits im gebundenen Ganztagsbetrieb sind, werden die räumlichen Kapazitäten im Mensabereich auch zukünftig ausreichen, da hier bereits alle Schulkinder im Rahmen des Ganztagsunterrichts am Schulmittagessen teilnehmen. Somit gibt es keine Änderungen für die gebundenen Ganztagsschulen.

 

Das Schulamt hat aber auch Grundschulen identifiziert, in denen organisatorische und räumliche Herausforderungen mit dem „elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessen“ verbunden sein werden.

 

An Schulen, in denen es sich um rein organisatorische Herausforderungen handelt, werden Termine mit der „Berliner Serviceagentur ganztägig lernen“ vereinbart, um gemeinsam mit den Schulen einen optimierten Organisationsablauf für das Schulmittagessen zu erarbeiten. Diese Beratung enthält sowohl Komponenten des zeitlichen Ablaufs als auch der räumlichen Optimierung des Mensabereichs. Diese Gespräche werden zeitnah stattfinden.

 

An Schulen mit räumlichen Herausforderungen werden derzeit verschieden Konzepte geprüft und mit den Schulen gemeinsam besprochen.

 

  1. An Schulen, wo die Möglichkeit besteht, wird der Ausbau des Mensabereichs geprüft.
  2. An einigen Schulen besteht die Möglichkeit zusätzliche, an der Mensa angrenzende Räume,  als Speiseräume zu ertüchtigen.
  3. Es wird geprüft, Räume doppelt zu nutzen. Nicht alle Räume sind während der Mittagszeit belegt. Das ermöglicht eine temporäre Doppelnutzung dieser Räume, auch für das Schulmittagessen, wenn sie in der räumlichen Nähe der jetzigen Mensa liegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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