Drucksache - 1065/5
1. Mündliche Anfrage Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Inbetriebnahme Haus am Lietzensee (Herbartstraße 25)
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
2. Mündliche Anfrage Serdar Bulat CDU-Fraktion Ehrenamt im Eilverfahren?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Entwürfe und Verfahren zum Preußenpark
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche Anfrage Pascal Tschörtner FDP-Fraktion Wegsehen beim BauschuttIch frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
5. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert AfD-Fraktion Baumfällungen Gasteiner Str.
Ich frage das Bezirksamt: 1. Welche Prüfverfahren wurden angewandt, um die Notwendigkeit der Fällung von vier Straßenbäumen vor dem Baustellengrundstück Gasteiner Str. 2 festzustellen, z.B. die Hinzuziehung eines baumsachverständigen Fachbauleiters? 2. Welche Neuanpflanzungen sind vorgesehen und wer trägt die Kosten dafür - das Bezirksamt oder der Bauherr?
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
6. Mündliche Anfrage Annetta Juckel Fraktion DIE LINKE Fortschritte im Preußenpark im Jahr 2019
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
7. Mündliche Anfrage Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Neubau eines Stadions für Hertha BSC in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist durch Herrn Bezirksstadtrat Schruoffeneger und mich inzwischen in die Gespräche zwischen dem Senat und Hertha mit eingebunden. Zurzeit würde ich nicht über einen Kenntnisstand zum Neubau sprechen, sondern vielmehr über den Stand der Gespräche mit Hertha. Dies liegt daran, dass wesentliche Punkte, die einen Neubau überhaupt erst ermöglichen würden, weiterhin nicht geklärt sind. So gibt es weiterhin aus dem AGH als auch aus der BVV noch nicht beantwortete Punkte sowie auch Fragestellungen die aus Sicht der Verwaltung noch der Klärung bedürfen Dazu gehört vorrangig natürlich der Umgang mit den AnwohnerInnen und der damit verbundenen Zweckentfremdung von Wohnraum, als auch Belange des Denkmalschutzes, der Erschließung und der damit verbundenen Finanzierung, der Umgang mit dem Olympiastadion selber und der Wirtschaftlichkeit dessen, der Ersatz für die Bildungsstätte der Sportjugend, und, wenn diese exemplarischen Punkte irgendwann geklärt sein sollten, natürlich auch um eine wie auch immer geartete Vertragsgestaltung.
zu 2. Das Bezirksamt hat keine abschließende Planung vorliegen nur vage Ideen, die das Bezirksamt so nicht bewerten kann. Dem Bezirksamt ist es wichtig, dass mit den Anwohnenden transparent kommuniziert wird. Speziell mit den MieterInnen auf dem Gelände. Hier vermissen wir die versprochene Offenheit und Transparenz von Hertha auch in einem so frühen Stadium. Sofern Bestandsgebäude in der Sportforumstrasse abgerissen werden müssen zugunsten eines neuen Stadions, sind selbstverständlich die Bestimmungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes insbesondere hinsichtlich des Ersatzwohnraumes zu erfüllen. In Bezug auf die AnwohnerInnen werden wir von Hertha selbstverständlich ein Verkehrskonzept und ein Lärmschutzkonzept einfordern, auch diese bedürfen einer Kommunikation in der Öffentlichkeit.
Sie sehen, viele Punkte die noch geklärt werden müssen, bevor wir über den tatsächlichen Neubau sprechen können.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
8. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion LOLLA OHNE LÄRM!
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Vorab weise ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Statzkowski (CDU) auf Drucksache 18/16916 hin. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist die zuständige Behörde für die Erteilung einer Genehmigung nach dem Lärmschutzgesetz und Ahndungen bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Es handelt sich also um ein Verfahren mit klar geregelten Zuständigkeiten, an deren Wahrnehmung das Bezirksamt appellieren kann. Die mir vorliegenden Informationen geben keinen Anlass für den Verdacht, dass es hierzu eines Schreibens des Bezirksamts bedarf. Das Bezirksamt hat keinen Zugriff auf die Immissionsdaten der Station auf dem Corbusierhaus (Flatowallee 16). Bestandteil der Genehmigung der Senatsverwaltung im letzten Jahr waren Grenzwerte an vier Messstationen, davon eine Station mit Stichprobenmessungen und drei Dauermessstationen, zu denen auch die in der Frage erwähnte Station in der Flatowallee 16 zählte. Die Genehmigung enthielt eine Auflage (Nr. 11), die sinngemäß Ihrem Anliegen entspricht:
"Die Veranstaltung ist durch eine von Ihnen beauftragte, nach § 29 b BlmSchG bekannt gegebene Messstelle (gleichgestellt sind Messstellen, die vor dem 02. Mai 2013 nach § 26 BlmSchG bekannt gegeben wurden) über den gesamten Zeitraum (inkl. Soundchecks am 07.09.18) messtechnisch zu überwachen. Die Messorte und Art der jeweiligen Messung wurden am 04.07.18 zwischen [Messstelle nach BlmSchG] und einem Mitarbeiter meiner Behörde [...] wie folgt abgestimmt:
Freitag, 07.09.18 - Flatowallee 16Dauermessstation
Samstag, 08.09.18 und Sonntag, 09.09.18 - Brombeerweg 40BStichprobenmessungen - Scottweg 23Dauermessstation - Sportforumstraße 7Dauermessstation - Flatowallee 16Dauermessstation
Die Dauermessstation im Bereich Sportforumstraße kann bei Bedarf flexibel in ggf. stärker belastete Bereiche umpositioniert werden.
Die Messorte sind im Detail am Fr. 07.09.18 im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit Veranstalter, Tontechniker, [Messstelle nach BlmSchG] und eines Fachtechnikers meiner Behörde ggf. anzupassen (z.B. bei signifikanten Änderungen der Emissionsquellen wie Änderungen der Bühnenpositionen/Abstrahlrichtungen). Das Ergebnis der messtechnischen Überwachung (Mittelungspegel mit Frequenzbewertung A und C, Maximalpegel mit Frequenzbewertung A) muss schriftlich dokumentiert werden. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Werte getroffen worden sind. Sie muss mir zum o.g. Geschäftszeichen unverzüglich vorgelegt werden."
Zusätzliche Informationen zu den Messergebnissen während der Veranstaltung im letzten Jahr und den daraus gezogenen Konsequenzen können Sie den Beantwortungen weiterer Schriftlicher Anfragen des Abgeordneten Statzkowski (CDU) auf den Drucksachen 18/16909 und 18/16911 entnehmen.
Ich verweise auf die eingangs genannte Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Statzkowski (CDU) zu 4:
"Im Umfeld des Olympiastadions werden durch verschiedenste Musik- und Sportveranstaltungen Schallemissionen generiert. Durch die Vielzahl von Veranstaltungen im Olympiastadion, auf dem Maifeld, im Reiterstadion und in der Waldbühne werden an einzelnen Orten in der Umgebung dieser Veranstaltungsstätten häufig erhebliche Belästigungen verursacht. Gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und der Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) sind jeweils 18 Tage mit seltenen Ereignissen bzw. störenden Veranstaltungen je Kalenderjahr und Immissionsort zulässig. Da eine Addition beider Zahlen zu nicht zumutbaren Belästigungen führen würde, gilt für den betroffenen Bereich eine Obergrenze von insgesamt 23 Tagen mit seltenen Ereignissen (Nr. 1.5 Anhang 18. BImSchV) bzw. störenden Veranstaltungen (§ 11 VeranstLärmVO) je Kalenderjahr und Immissionsort als gerade noch vertretbar. Diese Obergrenze wurde 2016 und 2017 nicht überschritten. Für das Jahr 2018 kann noch keine abschließende Zählung erfolgen, da die Veranstaltungssaison noch nicht abgeschlossen ist und dementsprechend noch nicht alle Lärmmessberichte vorliegen, deren Auswertung für eine Zählung zwingend notwendig ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport stehen zur Lärmsituation in fortlaufendem Austausch."
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Susan Drews Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der Hundeverordnung
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Hundeführende werden, wie bisher auch, bei entsprechenden Verdachtsmomenten durch den Allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes überprüft. Die Überprüfungen nach der Hundegesetzdurchführungsverordnung können jedoch aufgrund vieler Befreiungs- und Ausnahmetatbestände nur auf recht niedrigem Niveau erfolgen. Beispielsweise sei hier nur die Unmöglichkeit erwähnt, rechtsfehlerfrei festzustellen, zu welchem Zeitpunkt ein bei der Überprüfung ausgewachsener Hund tatsächlich angeschafft wurde.
Seit dem 1 Januar 2019 wurde bisher ein Verstoß nach dem Hundegesetz festgestellt.
zu 2. Nein, das Bezirksamt kann sich derzeit nicht vorstellen, die Mitnahme von Hunden für bestimmte Bereiche zusätzlich zu den bereits in § 15 Abs.1 Hundegesetz genannten Bereichen zu untersagen. Durch das Mitnahmeverbot von Hunden nach § 15 Abs.1 Hundegesetz auf Kinderspielplätzen, an Badeanstalten und öffentliche Badestellen und auf als solche gekennzeichneten Liegewiesen wurde Kraft Gesetz die durch Hunde ungestörte und ungefährdete Nutzung dieser Flächen bestimmt.
Für eine Erweiterung des Mitnahmeverbotes von Hunden auf weitere Flächen im Bezirk ist keine Schwerpunktgebiet erkennbar, an dem es zu Störungen oder Gefährdungen durch Hunde kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
10. Mündliche Anfrage Stephanie Fest FDP-Fraktion Räume für viel Kultur?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die im Eigentum des Landes Berlin – im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa – befindliche Immobilie wurde von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Nutzung übernommen. Der Nutzungsvertrag wurde noch nicht aufgehoben.
Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17438 des Abgeordneten Förster (FDP) vom 09.01.2019 über Bedeutende Gebäude ohne Nutzung – Zukunft der Schloßstraße 69/69a in Charlottenburg.
„Nach Beendigung der Nutzungen Heimatmuseum Charlottenburg und Naturwissenschaftliche Sammlung der Stiftung Stadtmuseum Berlin sollte 2011 die Liegenschaft zur Nutzung an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum 01.01.2012 überlassen werden. Der hierfür abgeschlossene Vertrag konnte allerdings erst 2016 nach Aufhebung des bestehenden Vorbehalts seitens des Bundesministeriums für Finanzen umgesetzt werden. Mit Wirkung zum 01.08.2016 wurde die Liegenschaft durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernommen. Ziel war es, das Rathgen-Forschungs-Labor aus dem derzeitigen Standort im 2. Obergeschoss des gegenüberliegenden Bröhan-Museums in das Gebäude Schloßstraße 69/69a umzuziehen, um der landeseigenen Stiftung Bröhan eine räumliche Entwicklung am angestammten Standort zu ermöglichen. Die SenKultEuropa hat seit Vertragsabschluss mehrfach Rückfragen an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hinsichtlich Festhaltens an der beabsichtigten Nutzung gerichtet, die positiv beantwortet wurden. Überraschenderweise hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihr Nutzungsvorhaben 2018 zurückgezogen. Seitdem befinden sich die Vertragspartner in Verhandlungen über die Auflösung des geschlossenen Vertrages.“
Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt die Erweiterung des Museumsquartiers rund um das Schloss Charlottenburg. SenKultEU prüft derzeit, ob die Räumlichkeiten des ehemaligen Heimatmusseums ein geeigneter Standort für das Käthe-Kollwitz-Museum sein könnten. Diese Idee unterstütze ich ausdrücklich.
Zu 2. Über eine mögliche Rückkehr der Naturwissenschaftlichen Sammlungen der Stiftung Stadtmuseum an diesen Standort ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Hauptstandorte für die Sammlungen der Stiftung sind das Märkische Museum und das Marinehaus am Köllnischen Park.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage Annetta Juckel Fraktion DIE LINKE Ordnungsamtkräfte in Zivil
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Bestreifung des öffentlichen Raums durch die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes in weithin sichtbarer Dienstkleidung so gut wie keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, da sich die Bürgerinnen und Bürger dann natürlich an die Vorschriften halten. Dies betrifft z. B. die Sachverhalte Anleinen von Hunden, Hundekotbeseitigung, Kleinverschmutzungen wie etwa durch Zigarettenkippen.
Bei illegalen Müllablagerungen ist bislang auch nur sehr selten überhaupt ein Verursacher gerichtlich verwertbar feststellbar.
Gezielte Einsätze in Zivilkleidung würden dagegen die Möglichkeit eröffnen, an bekannten Hotspots der illegalen Müllablagerungen die Verursacher tatsächlich auch einmal festzustellen und zur Verantwortung zu ziehen und auch andere der zuvor aufgeführten Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
zu 2. Nach den derzeit geltenden Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und die Ausstattung der Dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 17.11.2014 können Einsätze der Außendienstkräfte in Zivilkleidung in Einzelfällen und ausschließlich zur Überwachung des Jugendschutzes erfolgen. Dies nutzen wir auch. Eine Änderung dieser Vorschrift wird angestrebt, ist aber nach Aussage der zuständigen Senatsverwaltung noch im Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
12. Mündliche Anfrage Holger Wuttig SPD-Fraktion Ohnesorg ohne Platz?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Benennungs- und gerade Umbenennungsprozesse von Straßen und Plätzen entziehen sich erfahrungsgemäß einer vorhersehbaren Zeitplanung.
zu 2. Anspruch des Bezirksamts war und ist, bei der Prüfung einen realistisch umsetzbaren Weg zu finden, statt lediglich die prinzipielle Umsetzbarkeit einer Büste zu bejahen und auf die Regelungen des Berliner Straßengesetzes zu verweisen. Mehrere Überlegungen mussten dabei verworfen werden. Die wesentliche Hürde ist, dass das Bezirksamt nicht autonom über die Benennung des Shakespeareplatzes entscheiden kann, da er sich in Privatbesitz befindet. Nun ist eine neue Vorgehensweise überlegt worden. Sobald das Bezirksamt eine Antwort der Eigentümergemeinschaft erhalten hat, wird es die Bezirksverordnetenversammlung darüber in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Vor- und Nachbereitung von Projekten sowie Zeiten der eigentlichen Arbeit mit der Zielgruppe bei den im Begleitausschuss bewilligten Projekten
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hartmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Wie dem Fragesteller als dessen Mitglied bekannt ist, obliegt die Entscheidung über die eingereichten Projektanträge und die dazugehörigen Finanz- und Einsatzpläne dem zuständigen Begleitausschuss. Dass es zu der Beschlussfassung über den Umfang betr. Vor- und Nachbereitungszeit vs. tatsächliche Durchführungszeit zu einzelnen Projekte zwischen den Mitgliedern des Begleitausschusses unterschiedliche Auffassungen gibt, hat das Bezirksamt nicht zu bewerten.
Zu 2.: Für das Jahr 2016 erhielt die folgende stimmberechtigte Institution eine Zuwendung: - Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf.
Für das Jahr 2017 erhielten folgende stimmberechtigte Institutionen eine Zuwendung: - Register Charlottenburg-Wilmersdorf - Kiezbündnis Klausenerplatz .
Für das Jahr 2018 erhielten folgende stimmberechtigte Institutionen eine Zuwendung: - Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf ( 2 Zuwendungen) - Register Charlottenburg-Wilmersdorf.
Die Vertreter*innen dieser Institutionen haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
14. Mündliche Anfrage Felix Recke FDP-Fraktion Datenschutz in Warteschleife? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Recke,
das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Arbeitsüberlastung und krankheitsbedingte Abwesenheiten.
Zu 2.: Hierzu wird auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 20.02.2019 Bezug genommen.
Mit freundlichem Gruß
Naumann
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