Drucksache - 0904/5  

 
 
Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich für gefährdete Läden einsetzen
Neu: Wirtschaftsförderung soll sich weiterhin für gefährdete Läden einsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.04.2019 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
14.05.2019 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
11.06.2019 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
13.08.2019 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
10.09.2019 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.09.2019 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin mit seiner Wirtschaftsförderung für die Läden einzusetzen, die die steigenden Mieten nicht mehr tragen können. Sie soll mit den Eigentümer*innen wie Ladeninhaber*innen Möglichkeiten ausloten, die Geschäfte zu erhalten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Grundsätzlich steht die Wirtschaftsförderung (WiFö) natürlich für die Vermittlung zwischen Gewerbetreibenden und Vermieter*innen bereit: Dies hat sie in der Vergangenheit schon mehrmals mit Erfolg bewiesen, u.a. am Rüdesheimer Platz. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende/die Gewerbetreibende sich an die Wifö wendet, das Problem aus erster Hand schildert und dass der Vermieter/die Vermieterin bereit ist, mit der Wifö die Sachlage zu besprechen. Der Vermieter/die Vermieterin ist dazu nicht verpflichtet.

 

Es gibt bislang leider keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Höhe von Gewerbemieten Einfluss zu nehmen. Anders als im Wohnungsmietrecht können die Hauseigentümer*innen die Gewerbemieten frei festsetzen. Angebot und Nachfrage bestimmen hier den Mietzins.

 

 

Unterschrift ohne Hintergrund

 

Naumann

 


 

 
 

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