Drucksache - 0904/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin mit seiner Wirtschaftsförderung für die Läden einzusetzen, die die steigenden Mieten nicht mehr tragen können. Sie soll mit den Eigentümer*innen wie Ladeninhaber*innen Möglichkeiten ausloten, die Geschäfte zu erhalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Grundsätzlich steht die Wirtschaftsförderung (WiFö) natürlich für die Vermittlung zwischen Gewerbetreibenden und Vermieter*innen bereit: Dies hat sie in der Vergangenheit schon mehrmals mit Erfolg bewiesen, u.a. am Rüdesheimer Platz. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewerbetreibende/die Gewerbetreibende sich an die Wifö wendet, das Problem aus erster Hand schildert und dass der Vermieter/die Vermieterin bereit ist, mit der Wifö die Sachlage zu besprechen. Der Vermieter/die Vermieterin ist dazu nicht verpflichtet.
Es gibt bislang leider keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Höhe von Gewerbemieten Einfluss zu nehmen. Anders als im Wohnungsmietrecht können die Hauseigentümer*innen die Gewerbemieten frei festsetzen. Angebot und Nachfrage bestimmen hier den Mietzins.
Naumann
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