Drucksache - 0872/5  

 
 
Betreff: Stolpersteine im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den Zustand der Gehwege im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf ein und wie viel Geld wurde für die Erhaltung der Gehwege von 2013 - 2017 jeweils pro Jahr ausgegeben?

 

Der Zustand der Gehwege ist den Umständen entsprechend gut. Die verausgabten Mittel sind nicht klar abgrenzbar (insbesondere bei Personalmitteln). Grobe Abschätzung: ca. 1/3 der Unterhaltungsmittel (HH-Titel 52101):

 

JahrAnsatzISTIST incl Schlaglochpr.

20133.067.0003.067.0004.387.000

20143.067.0003.067.0003.998.000

20153.087.0003.087.0004.320.000

20163.064.0003.080.000

20173.064.0003.102.000

 

 

  1. Wie viele Personenunfälle, die auf den schlechten Zustand der Gehwege zurückzuführen sind, gab es von 2008 - 2017 jeweils pro Jahr und sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit einen Aktionsplan zu erstellen, um den sicheren Zustand der Gehwege zu gewährleisten?

 

In den Jahren 2008 – 2017 wurden beim Straßen- und Grünflächenamt Schadenersatzanträge wegen des Sturzes von Fußgängern auf Gehwegen in folgender Zahl gestellt:

 

200840 zzgl. 8 Stürze aufgrund von Glätte

200926 zzgl. 7

201022 zzgl. 35

201130 zzgl. 16

201242 zzgl. 3

201337 zzgl. 9

201420 zzgl. 5

201527 zzgl. 1

201636 zzgl. 0

201728 zzgl. 1

 

Aufgrund der gestellten Anträge erfolgten an Schadenersatzzahlungen wegen Sturzes:

2008 - 1 Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro,

2012 - 1 Zahlung in Höhe von 69,95 Euro (kaputte Jeans).

 

Die restlichen Schadenersatzanträge wurden nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage größtenteils abgelehnt, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, in diesen Fällen nicht vorlag.

 

Aus den Jahren 2012 und 2015 ist jeweils noch eine Klage bezüglich eines Sturzes auf dem Gehweg beim Landgericht Berlin anhängig.

 

Vier Schadenersatzanträge wegen Stürzen im Jahr 2016 und ein Antrag wegen eines Falles aus dem Jahr 2017 konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden.

 

Ein Aktionsplan ist nicht erforderlich. Es gibt die "Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins" (AV Straßenüberwachung). Hauptverkehrsstraßen werden 2 mal im Monat begangen, Nebenstraßen einmal in 2 Monaten. Bei Gefahrenstellen werden umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

 

 

  1. Ist in Erwägung gezogen worden, eine zentrale Bestandsaufnahme des Zustandes der Gehwege einzurichten, eventl. mit Bürgerbeteiligung?

 

Die AV Straßenüberwachung gibt die Führung von Begehungs- und Schadensnachweisen vor. Bürger*innen können Schäden auf verschiedensten Wegen melden, zum Beispiel online unter

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassen/formular.201493.php.

Die jeweiligen Befunde werden dokumentiert und Gefahrenstellen unverzüglich gesichert bzw. beseitigt. Eine darüber hinausgehende Bürgerbeteiligung bei einer Bestandsaufnahme des Zustands der Gehwege nach fachlichen Kriterien wird vom Bezirksamt nicht in Erwägung gezogen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

 


 

 
 

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