Drucksache - 0859/5  

 
 
Betreff: Barrierefreie Wahllokale
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE 
Verfasser:Röder/Dr. Buß/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
08.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.11.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie Informationen bezüglich der Barrierefreiheit in dem jeweiligen Wahllokal und zu Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der Wahlbenachrichtigung  mitgeteilt werden können, um eine Wahl im Wahllokal oder ggf. eine Briefwahl der betroffenen Wählerinnen und Wähler vorausschauend zu ermöglichen.

Die Informationen sind aufzuschlüsseln in:
- rollstuhlgerecht,
- sehbehindertengerecht,
- gehörlosengerecht,
- Verfügbarkeit von barrierefreien Parkplätzen.

Des Weiteren sind diese Informationen auch im Internet mit einer barrierefreien Informationstechnik darzustellen.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist eine Liste aller Wahllokale vorzulegen und darzustellen, inwiefern jeweils Barrierefreiheit gewährleistet wird. Insofern Barrierefreiheit nicht vollständig gegeben ist, sind die geplanten Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen darzulegen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten.

 

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Anlässlich der Europawahl am 26. Mai 2019 wurden die Wahlberechtigten von Mitte April bis Anfang Mai über ihre örtlich zuständigen Wahllokale informiert. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Hinweis auf die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) des jeweiligen Wahllokals.

 

Für sehbehinderte Menschen werden vom Allgemeinen Deutschen Blindenverein e.V. Schablonen zur Verfügung gestellt, die dieser Personengruppe eine ungehinderte Wahl ermöglichen.

 

Maßnahmen für gehörlose Menschen sind für die Wahlhandlung nicht relevant.

 

Die Verfügbarkeit barrierefreier Parkplätze ist in der Regel nicht notwendig, da alle Wahllokale vom Wohnort fußläufig gut erreichbar sind, bzw. die Möglichkeit der Briefwahl gegeben ist.

 

Von den 172 Wahllokalen in Charlottenburg-Wilmersdorf sind 139 Wahllokale

(80,8 %) barrierefrei zu erreichen. 14 Wahllokale (8,1 %) sind eingeschränkt („barrierearm mit Hilfsperson“) erreichbar und 19 Wahllokale (11 %) sind nicht barrierefrei zugänglich.

 

Vom Bezirkswahlamt wird seit Jahren darauf geachtet, die Zahl der mobilitätseingeschränkten Wahllokale zu reduzieren. Leider ist dies nicht in jedem Fall möglich geeignete Räumlichkeiten zu finden; bzw. wären Umbaumaßnahmen unverhältnismäßig aufwendig.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann Arne Herz

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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