Drucksache - 0844/5  

 
 
Betreff: Neue Jugendzentren in die Bezirke - Integration vor Ort gewährleisten!
Neu: Zusätzliches Angebot der Jugendarbeit schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Beratung
19.09.2018 
15. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
17.10.2018 
16. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
21.11.2018 
17. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
16.01.2019 
18. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
19.02.2019 
38. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.03.2019 
39. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss Integrationsausschuss
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

1

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019   folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Bezirk wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern in der unmittelbaren Nähe jedes MUF Standortes in Charlottenburg-Wilmersdorf ein zusätzliches Angebot der Jugendarbeit entstehen muss, um Integration vor Ort möglichst gut gewährleisten zu können. Hierzu soll zunächst geprüft werden, ob die vorhandenen Strukturen ausreichende Integrationsarbeit leisten können oder zusätzliche Mittel benötigen. Besteht kein Angebot der Jugendarbeit in unmittelbarer Nähre zum MUF Standort, so ist die Einrichtung eines neuen Standortes der Jugendarbeit zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Interkulturelle Öffnung in der Jugendarbeit bedeutet die Integration von Kindern und Jugendlichen in die Regelangebote der Sozialräume. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Fluchterfahrung erfolgt diese Integrationsleistung mit den Angeboten der mobilen Jugendarbeit. Auch wenn die MUF als längerfristig angelegte Einrichtungen einer infrastrukturellen Ergänzung bedürfen, hat für die Jugendarbeit das Prinzip der Integration in die Regelangebote Vorrang, um präventiv dem Risiko einer Segregation junger Menschen mit Fluchterfahrung entgegen zu wirken. Eine Verknüpfung von Jugendzentren mit MUF oder deren unmittelbarer Nähe widerspricht daher eher sozialplanerischen Ansätzen, die eine soziale Ausgewogenheit in den Sozialräumen anstreben.

Eine andere Frage ist es, ob die Regelangebote der Jugendarbeit ausreichen oder ob mit der Einrichtung der MUF das Angebot erweitert werden muss. Diese Bedarfsprüfung ist Gegenstand der Jugendhilfeplanung, die in der Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an wirksamen und nachhaltigen Angeboten und Leistungen der Jugendarbeit im Jugendförderplan festgelegt. Mit der Einführung eines Jugendfördergesetzes im Land Berlin 2019/2020 wird die Bedarfsermittlung dann zur Voraussetzung der Fortschreibung der Jugendförderpläne und der Finanzierung der Angebote der Jugendarbeit.

 

 

Oliver Schruoffeneger Heike Schmitt-Schmelz

Bezirksstadtrat Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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