Drucksache - 0816/5  

 
 
Betreff: Nahverkehrsplan 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Schulte 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

  1. Von wem wird bis 30.09.2018 die bezirkliche Stellungnahme zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 mit welchen Inhalten erstellt?

 

Zuständig ist seit Übertragung der Straßenverkehrsbehörde die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. Das Bezirksamt erinnert an die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache 0282/5. Die damals für die Straßenverkehrsbehörde zuständige Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten hatte nach einem öffentlichen Aufruf Vorschläge aus der Bevölkerung zum Nahverkehrsplan an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übersandt. Es ist aber nicht beabsichtigt, zur letzten Entwurfsfassung eine Stellungnahme abzugeben. Erstens sind im Bezirksamt keine Nahverkehrsplaner*innen beschäftigt, zweitens ist der überwiegende Teil des Nahverkehrsplans allgemein (vgl. Kapitel "Grundlagen des Nahverkehrsplans", "Vorgaben zur Marktorganisation des ÖPNV", "Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot", "Anforderungen an die Nahverkehrsinfrastruktur") und drittens sieht das Bezirksamt eine ausgewogene Berücksichtigung bezirklicher Interessen. Durch die innerstädtische Lage liegt in Charlottenburg-Wilmersdorf die Herausforderung eher bei den Kapazitäten als bei der Anbindung. Das Bezirksamt begrüßt daher die mittelfristige Planung eines 3,3-min-Takts auf allen wichtigen U-Bahnlinien im Bezirk (2, 7 & 9) sowie den Anschluss des Bezirks an das Straßenbahnnetz durch die Sofortmaßnahme der Verlängerung der Linie M10 bis zum Bahnhof Jungfernheide (Umsetzungsperspektive bis 2025, 5-min-Takt in der Hauptverkehrszeit) und die als dringlich priorisierte Neubaustrecke bis zum Bahnhof Zoologischer Garten (Umsetzungsperspektive 2026-2030), die Voraussetzung für eine weitere Anbindung des Bezirks an das Straßenbahnnetz ist.

Auch den im Nahverkehrsplan festgestellten, fortbestehenden Bedarf an der Buslinie 109 im Falle einer Schließung des Flughafens Tegel für den Nahverkehr im Bezirk bekräftigt das Bezirksamt. Allgemein ist festzuhalten, dass im Falle größerer Neubauprojekt, wie beispielsweise in der Forckenbeckstraße, verkehrliche Maßnahmen auch unabhängig vom Nahverkehrsplan angepasst werden können.

 

 

  1. Wie wurden und werden die BVV, Interessenverbände wie z.B. der ADFC City West, Interessengemeinschaften der Geschäftsstraßen und Gremien wie z.B. der FahrRat eingebunden?

 

Verbände und Vertreter*innen von mobilitätseingeschränkten Menschen, Fahrgast- und Umweltverbände aber auch alle anderen Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich direkt mit Stellungnahmen an das Center Nahverkehr Berlin (CNP) zu wenden, dass den Nachverkehrsplan im Auftrag der Senatsverwaltung entwickelt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass insbesondere die Verbände ihre Anliegen an den gesamtstädtisch konzipierten Nachverkehrsplan direkt an das CNP übermitteln. Sollten beispielsweise aus den BVV-Ausschüssen Stellungnahmen an das Bezirksamt gerichtet werden, können diese weitergeleitet werden.

 

 

  1. Wann wird es eine bezirkliche Veranstaltung zum Thema geben?

 

Das Bezirksamt plant keine Veranstaltung zum Nahverkehrsplan. Es ist jede*m Bürger*in und jeder Institution möglich, sich im Beteiligungsprozess einzubringen. Das Center Nahverkehr Berlin hat darüber hinaus einen entsprechenden Auftrag und eine entsprechende Finanzierung für Beteiligungsformate. Das Bezirksamt hat beides nicht und ist auch nicht für Umsetzungsmaßnahmen aus dem Nahverkehrsplan zuständig. Das Bezirksamt hat bedauerlicherweise wenig Kapazitäten für Beteiligung und wird damit nicht Beteiligungsformate in Zuständigkeitsbereichen anderer Verwaltungen und Behörden organisieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

 


 

 
 

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