Drucksache - 0788/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der gegenwärtig noch recht naturnahe Zustand der unmittelbaren Uferzone zwischen Röntgenbrücke und dem Goslarer Ufer erhalten bleibt. Dabei soll insbesondere die spontane Vegetation weitestgehend erhalten bleiben. Ausstiege für Wasservögel dürfen weder eingeschränkt oder zerstört werden. Bei geplantem Uferweg an der Spree und am Stichkanal ist darauf zu achten, dass die Ufervegetation erhalten bleibt. Außerdem wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob am Stichkanal oder an der dortigen Spree Flachwasserzonen eingerichtet werden können und ob dafür eine Landesfinanzierung etwa über die Strategie Stadtlandschaft möglich ist. Das Konzept ist mit dem bestehenden Beteiligungsprozess abzustimmen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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