Drucksache - 0776/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass die Mittel, die den Schulen durch den Wegfall der Elternbeiträge für Zuzahler bei Lehr- und Lernmitteln fehlen, durch das Land Berlin ausgeglichen werden. Damit soll dem drohenden Qualitätsverlust an den Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf begegnet werden.
Der BVV ist bis zum 30. September 2018 zu berichten.
Begründung: Mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz (seit 1. Mai 2018 in Kraft) hat das Land Berlin die Zuzahler-Beiträge für die Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Zuvor wurden in der Primarstufe für zuzahlungsbefreite Schüler als Lehr- und Lernmittel 98 Euro pro Jahr veranschlagt, für Zuzahler 73 Euro. Laut Lernmittelverordnung konnten von Eltern, die verpflichtet waren, Lehr- und Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen, bis zu 100 Euro eingezogen werden. Nun zahlt das Land Berlin für jeden Schüler 98 Euro. Die Elternbeiträge fallen weg.
Daher bedeutet die Abschaffung der Zuzahler-Beiträge eine effektive Kürzung der Lehr- und Lernmittel!
Diese sind ohnehin schon seit Jahren nicht auskömmlich. Die Berechnungsgrundlage für die Beträge ist dem Bezirk unbekannt. Die berechneten 98 Euro wurden bereits als nicht ausreichend anerkannt. Verbrauchsmaterialien, die jährlich erneuert werden müssen, können dort nicht eingerechnet sein. Auch wichtige Themen wie Inklusion oder Digitalisierung — die Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne — sind mit dieser Spar-Haltung gegenüber unseren Schulen nicht zu machen. Das Eltern und Familien entlastet werden sollen, ist eine gute Botschaft. Das dies zu Lasten aller Schüler in Charlottenburg-Wilmersdorf geht, ist jedoch nicht nachzuvollziehen — zumal bedürftige Familien vom Eigenbeitrag ohnehin ausgenommen waren.
Diese formelle Erhöhung von 73 auf 98 Euro für Zuzahler bei gleichzeitigem Wegfall der Elternbeiträge ist de facto eine Kürzung auf Kosten der Kinder. Sie geht zu Lasten der Qualität in den Schulen und damit eindeutig zu Lasten der Schülerinnen und Schüler.
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