Drucksache - 0758/5
Die BVV beschließt:
In § 36 der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf in der Fassung vom 27.04.2017 wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt:
„Petenten, die im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nicht anwesend sind, erhalten nach der Beratung eine Mitteilung über die Entscheidung zu ihrer Eingabe.“
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