Drucksache - 0757/5
Die BVV beschließt:
Die BVV beschließt gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes i.V.m. § 17 Abs. 1 S. 3 des Baugesetzbuches die Verlängerung der Veränderungssperre 4–68/30 um ein Jahr und fordert das Bezirksamt auf, die nachfolgende Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 4- 68/30 gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches und des § 36 Abs. 2 lit. c des Bezirksverwaltungsgesetzes zu erlassen.
Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 4-68/30 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Wilmersdorf vom 2018
Auf Grund des § 16 Absatz 1 und des § 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.12.2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:
§ 1 Die durch Verordnung vom 27. März 2018 (GVBl. S. 196) erlassene Veränderungssperre 4-68/30 wird um ein Jahr bis zum 7. April 2021 verlängert.
§ 2 Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 2018
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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