Drucksache - 0731/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, bzw. dafür in der Volkshochschule Charlottenburg-Wilmersdorf Sorge zu tragen, dass asylsuchende und einheimische Analphabeten die gleichen Chancen zur Alphabetisierung erhalten und für beide Gruppen gleiche finanzielle Aufwendungen erbracht werden.
Begründung: In Deutschland können etwa 7, 5 Millionen Erwachsene keine einfachen Texte lesen oder schreiben. Damit zählten mehr als 14 Prozent der Erwerbsfähigen zu den sog. funktionalen Analphabeten, heißt es in einer Studie der Universität Hamburg. Diese können nur einzelne Sätze, nicht aber zusammenhängende Texte lesen und schreiben. (Zeit online vom 28. 02. 2011). Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf leben Menschen, die trotz Schulbesuches nicht in der Lage sind, die deutsche Sprache fließend zu lesen und zu schreiben. Es gibt bei der VHS Charlottenburg-Wilmersdorf zahlreiche Deutschkurse, die allerdings alle Bestandteil eines Integrationskurses gemäß § 43 des Aufenthaltsgesetzes sind. Dies schließt einheimische Analphabeten bzw. Menschen, die einen sprachlichen Aufholbedarf haben, von der Teilnahme aus. Dieser Zustand ist angesichts des geltenden Sozialstaatsprinzips und des Gleichbe- handlungsgrundsatzes nicht hinnehmbar und muss auf allen staatlichen Ebenen aktiv und nachhaltig bekämpft werden.
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