Drucksache - 0612/5  

 
 
Betreff: Laternen auf dem Shakespeare-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Recke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
14.03.2018 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die beschädigten Laternen auf dem Shakespeare-Platz repariert werden."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Obwohl sich der Shakespeareplatz nicht im öffentlichen Eigentum befindet, übernimmt aufgrund seiner Widmung als öffentliche Verkehrsfläche das Land Berlin die Beleuchtung. Die öffentliche Beleuchtung ist nach Nr. 10 Abs. 14 des Zuständigkeitskatalogs des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes als Aufgabe der Hauptverwaltung festgelegt. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, welche das Unternehmen Stromnetz Berlin mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung (elektrisch und gasbetrieben) beauftragt hat.

 

Zwischenzeitlich waren 7 der 12 Laternen auf dem Shakespeareplatz außer Betrieb. Die Störungen werden durch den Betreiber beseitigt und die Beleuchtung ggf. durch provisorische Strahler sichergestellt. Sollte eine umfassendere Maßnahme der Beleuchtung des Shakespeareplatzes notwendig werden, wird das Bezirksamt im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau berichten.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es für die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung deutlich geeignetere Meldewege als den der Beratung und Beschlussfassung von Empfehlungen durch die Bezirksverordnetenversammlung gibt. Hier sind in den letzten Jahren zusätzlich innovative Instrumente geschaffen worden, die auch die Chancen der Digitalisierung im Hinblick auf Transparenz, Komfort und Effizienz nutzen.

 

Meldungen über Störungen der öffentlichen Beleuchtung nnen

-          telefonisch (0800 110 20 10),

-          per Fax (030 492 02 22 61),

-          per E-Mail (berlinlicht@stromnetz-berlin.de).

-          online über eine interaktive Karte (https://www.stromnetz.berlin/technik-und-innovationen/storungsmanagement/storungsmanagement-beleuchtung) und

-          über die App „Lichtstörung“ (verfügbar für iOS und Android)

abgegeben werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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